Bundesfinanzhof

Kein Bonus für Eheleute bei Heimkosten

Ehepaare haben bei krankheitsbedingter Heimunterbringung keinen Steuervorteil. Die Haushaltsersparnis muss laut BFH beiden Partnern angerechnet werden.

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MÜNCHEN. Lösen Ehepaare aus gesundheitlichen Gründen ihren Haushalt auf und ziehen in ein Heim, stehen sie steuerlich zusammen nicht besser da, als einzelne Heimbewohner. Sie können die Heimkosten dann zwar als außergewöhnliche Belastungen geltend machen, aber nur gemindert um eine Haushaltsersparnis für jede Person, so der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem aktuell veröffentlichten Urteil.

Geklagt hatte ein Ehepaar aus Bayern, das ab Mai 2013 krankheitsbedingt in ein Alten- und Pflegeheim umzog. Die in dem Jahr angefallenen Heimkosten in Höhe von rund 27.500 Euro werteten sie als krankheitsbedingte Ausgaben und machten sie daher in ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend.

Dabei zogen sie aber nur für eine Person eine "Haushaltsersparnis" ab. Diese berechnet sich nach dem im Einkommensteuergesetz aufgeführten Unterhaltshöchstbetrag und betrug damals für eine Person 3387,50 Euro. Doch das Finanzamt zog die Haushaltsersparnis jeweils für beide Eheleute ab, insgesamt also 6775 Euro. Nur den Rest erkannte es als außergewöhnliche Belastungen an.

Dies hat der Bundesfinanzhof nun bestätigt. Seien beide Eheleute krankheitsbedingt im Pflegeheim untergebracht und bestehe kein weiterer Haushalt mehr, falle auch bei beiden eine Haushaltsersparnis an. Denn beide seien durch die Aufgabe des gemeinsamen Haushalts um die Miet-, Strom- oder auch Verpflegungskosten entlastet.

Diese "typischen Kosten der Lebensführung" seien bereits durch den steuerlichen Grundfreibetrag steuerfrei gestellt. Die Minderung um die Haushaltsersparnis für jede einzelne Person sei daher geboten, um eine "Doppelbegünstigung" zu vermeiden. (fl/mwo)

Bundesfinanzhof

Az.: VI R 22/16

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