Urteil
250.000 Euro Luxusreise bleibt steuerfrei
HAMBURG. Für die Einladung zu einer fünfmonatigen Kreuzfahrtreise um die Welt inklusive Luxuskabine und Butlerservice (Preis für zwei Personen rund 500.000 Euro) wird keine Schenkungsteuer fällig, urteilte das Finanzgericht Hamburg.
Bei der Nachfrage des Mannes, ob die Einladung zur Weltreise Schenkungssteuer nach sich ziehe, berücksichtigte das Finanzamt 250.000 Euro für die Lebensgefährtin als "steuerpflichtigen Erwerb". Dagegen ging der Mann vor und erzielte vor dem Finanzgericht einen Erfolg.
Allein die Mitnahme der Lebensgefährtin zu der Traumreise sei im Ergebnis nur als "Gefälligkeit" zu werten, die keine Schenkungsteuer nach sich ziehe, entschied das Finanzgericht Hamburg. (fl)
Finanzgericht Hamburg
Az.: 3 K 77/17