Beratungsprotokolle der Banken in der Kritik

Um Kunden gut zu informieren, müssen Banken Beratungsgespräche über Wertpapiere protokollieren. Doch bei der Umsetzung hapert es, wie Verbraucherschützer klagen. Kann eine schärfere Aufsicht helfen?

Von Sascha Meyer Veröffentlicht:
Beratungsprotokolle sind bei Anlageberatung Pflicht. Doch nicht immer ist die Qualität ausreichend.

Beratungsprotokolle sind bei Anlageberatung Pflicht. Doch nicht immer ist die Qualität ausreichend.

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BERLIN. Seit dem Schock der Finanzkrise beteuern es die Geldhäuser immer wieder: Sie wollen Vertrauen zurückgewinnen und versprechen dafür auch mehr Transparenz.

Die Politik hat Banken und Sparkassen nach dem Zusammenbruch der US-Investmentbank Lehman 2008 strengere Regeln gesetzt - aber nicht streng und schlagkräftig genug, wie Verbraucherschützer kritisieren.

Auch bei einer wichtigen neuen Verpflichtung - dem seit zwei Jahren vorgeschriebenen Protokoll für Beratungsgespräche in den Filialen - gebe es eklatante Mängel.

Welchen Zweck haben die Beratungsprotokolle?

Wenn Bankberater über Produkte und Anlagemöglichkeiten sprechen, geht das schwer ohne Fachbegriffe und juristische Klauseln. Da sei es gut, wenn Kunden es später noch einmal schwarz auf weiß nachlesen könnten, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Stärken solle ein Nachweis über Gesagtes oder Nichtgesagtes auch die Rechte der Verbraucher bei Streitfällen vor Gericht. Per Gesetz vorgeschrieben ist eine solche Zusammenfassung, wenn es im Gespräch auch um Wertpapiere geht - also Aktien, Fonds, Zertifikate oder Anleihen.

Wie gut sind die Protokolle der Geldinstitute?

Die Umsetzung der Protokollpflicht sei sogar "schlechter als ihr Ruf", bilanziert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der die Praxis in einer Stichprobe bei 50 Instituten untersuchen ließ. Dafür baten Testkunden in 50 Terminen, dass ihr Depot optimiert wird. In acht Fällen gab es selbst auf Nachfrage kein Protokoll.

Kein Institut habe das Risiko, das hinnehmbar wäre, treffend notiert. Auch die vorsichtigste Rubrik "konservativ" enthielt bei einer Bank eine "Toleranz gegenüber geringen Kursschwankungen".

Welche Protokoll-Punkte wurden noch kritisiert?

Nicht zuverlässig waren in den Augen der Verbraucherschützer auch Aufzeichnungen über monatliche Einnahmen und Ausgaben der Kunden sowie über die Kenntnisse und Erfahrungen.

Um die "Kenntnisse und Erfahrungen" von Klienten zu beschreiben, hieß es im Bogen eines Instituts: "Sie verfügen nach Ihren Angaben über die notwendigen Grundlagenkenntnisse in den Produkt-Kategorien A bis E."

Dann folgte eine Angebotspalette von Finanzierungsschätzen über Wertsicherungsfonds bis zu Genussscheinen. Begründungen für bestimmte Empfehlungen seien oft zu allgemein, kritisierte Nauhauser: zum Beispiel "erwartete Rendite" oder die "Verfügbarkeit der Anlage".

Was sagt die Bankenbranche?

Eine faire und transparente Anlageberatung sei selbstverständlich, betont die Deutsche Kreditwirtschaft als Dachorganisation von Privatbanken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Daran hätten die Institute auch selbst ein Interesse.

Den 50 Fällen der Studie stünden Millionen Protokolle gegenüber, die jedes Jahr erstellt werden. Und Beschwerde-Auswertungen zeigten, dass damit "die ganz überwiegende Zahl der Kunden sehr zufrieden" sei. Von dem Ruf der Verbraucherzentralen nach gesetzlichen Standards für Inhalte der Protokolle hält die Branche nichts.

Das schaffe unnötige Bürokratie und könne den Ablauf der Beratung nicht wiedergeben.

Wie können Verbesserungen erreicht werden?

Neben den Protokollen sind seit Juli 2011 auch "Beipackzettel" für Finanzprodukte Pflicht. Kurz und verständlich sollen sie die Funktionsweise, Renditeaussichten, Risiken und Kosten von Anlagen zusammenfassen. Gerade beschloss die schwarz-gelbe Koalition zudem, die Finanz-Untersuchungen der Stiftung Warentest mit 1,5 Millionen Euro jährlich zu verstärken.

Die Grünen fordern, Verbraucherschutz als Kernaufgabe der Aufsichtsbehörde BaFin zu verankern. Und vzbv-Vorstand Gerd Billen verlangt ein härteres Einschreiten der Aufsicht gegen unseriöse Praktiken, als es Pläne der Regierung vorsehen. "Hier muss ein Wachhund her, der schnüffelt, bellt und wenn nötig zubeißt." (dpa)

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