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Eigene Sprechstunde künftig möglich
DÜSSELDORF. Niedergelassene Ärzte dürfen künftig Wahlleistungssprechstunden abhalten. Entgegen dem Wunsch der Krankenkassen haben die Vertragspartner das Verbot eines solchen Angebots nicht in den Bundesmantelvertrag für Ärzte aufgenommen, der seit dem 1. Oktober gilt.
Das berichtete der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein Dr. Peter Potthoff auf der Vertreterversammlung in Düsseldorf. "Der Bundesmantelvertrag enthält keine Regelung, dass man es nicht machen darf", betonte er. (iss)