Ärzte Zeitung, 03.12.2015
Nachdem das Verwaltungsgericht Köln erstinstanzlich gegen die Klinik entschieden habe, werde nun Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt, teilt der Asklepios-Konzern mit.
Das Land sei bereits seit Jahren seiner Einzelförderungsverpflichtung gegenüber St. Augustin nicht mehr nachgekommen. Eine inzwischen eingeführte jährliche Baupauschale sei bei weitem zu niedrig, um den baulichen Investitionsstau zu beheben.
Das Verwaltungsgericht hatte die Klage mit dem Hinweis auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der gesamten Asklepios-Gruppe abgewiesen. (cw)