QM

Auf ISO-Praxen wartet eine Neuerung

Die Qualitätsmanagement-Norm DIN EN ISO 9001 bekommt in diesem Jahr ein Facelift. Insbesondere das Risikomanagement soll einen höheren Stellenwert erlangen. Doch Praxen, die mit der ISO-Norm arbeiten, müssen sich auf weitere Neuerungen einstellen.

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Dokumentation ja, aber ein festes QM-Handbuch wird künftig nicht mehr gefordert.

Dokumentation ja, aber ein festes QM-Handbuch wird künftig nicht mehr gefordert.

© Falko Matte / fotolia.com

NEU-ISENBURG. Die letzte große Revision erlebte die DIN EN ISO 9001 im Jahr 2000. Seither wurde zwar immer mal wieder an der einen oder anderen Stelle nachgebessert, doch dieses Jahr soll die internationale Norm fürs Qualitätsmanagement grundlegend fit für die nächsten zehn Jahre gemacht werden.

Mit der endgültigen Fassung ist zwar erst Ende des Jahres zu rechnen, einen Entwurf gibt es jedoch bereits - und an diesem sollten sich Arztpraxen, die ihr Qualitätsmanagement (QM) nach DIN ISO aufgebaut haben orientieren.

Die Norm greift nämlich einen wichtigen Punkt auf, den auch der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) in der Richtlinie zum praxisinternen QM festgeschrieben hat: das Risikomanagement.

Laut der GBA-Richtlinie gehört es seit Mitte April 2014 für Vertragsarztpraxen zu den Pflichtinhalten ihres Qualitätsmanagements. In der ISO-Welt gab es fürs Risikomanagement - insbesondere im Gesundheitswesen - aber lange eine für Praxen nicht unkomplizierte Extra-Norm. Künftig soll sich direkt in der ISO 9001 ein Kapitel mit dem Risikomanagement beschäftigen.

Interne Kommunikation rückt in den Fokus

Wie der TÜV Rheinland in einer Information zur neuen Norm meldet, müssen Organisationen, die die ISO nutzen demnach Risiken ermitteln, die das Erreichen von Produkt- und Prozesszielen beeinflussen können. Die Organisation muss Maßnahmen treffen, um Risiken entgegenzutreten und deren Wirksamkeit bewerten.

Die GBA-Richtlinie verlangt von den Praxen im Prinzip nichts anderes - nur dass der Sprachgebrauch mehr auf die Arztpraxis und mehr auf die Themen Patienten- und Mitarbeitersicherheit abgestimmt ist.

Stärker in den Fokus rückt in der neuen ISO-Version auch die Kommunikation innerhalb der Organisation. Es müsse genau festgelegt werden, über was, wann, mit und wie kommuniziert werde, so der TÜV Rheinland.

Beim Thema Qualitätsziele sollen die ISO-Praxen künftig auch erfassen, wann Ziele abgeschlossen sein sollen und wie die Ergebnisse zu bewerten sind. Zudem enthält die Neuerung einen prozessorientierteren Ansatz: Laut TÜV Rheinland wird explizit die Benennung von Input, Output und Prozessverantwortlichen gefordert.

Vertragsärzte sind auf kein QM-System festgelegt

Dafür verzichtet die Neufassung auf das QM-Handbuch. Zwar muss weiterhin dokumentiert werden, aber hier gibt die neue Version den Praxen mehr Spielraum.

Es muss nicht alles ins strikte ISO-Format gezwängt werden, so können auch interaktive Arbeitsanweisungen oder Fotodokumentationen leichter in die QM-Dokumentation integriert werden.

Maßgeblich ist die Neufassung übrigens nur für Praxen, die sich auch nach ISO zertifizieren lassen möchten. Denn für Vertragsärzte gilt weiterhin: Sie müssen zwar ein QM etablieren, sind dabei aber auf kein QM-System festgelegt - eine Zertifizierungspflicht besteht nicht.

Und auch wer nach ISO zertifiziert ist, wird sich in den meisten Fällen erst wieder zum Termin der Rezertifizierung fit für die neue Norm machen müssen, denn die Übergangsfrist für die neue ISO-Version soll drei Jahre betragen. (reh)

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