Deutsches Apothekenrecht auf europäischem Prüfstand

LUXEMBURG (mwo). Über das deutsche Fremdbesitzverbot bei Apotheken hat gestern der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verhandelt.

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Nach deutscher Gesetzeslage dürfen Apotheker nur wenige Filialen betreiben, bundesweite Ketten sind unzulässig. Das Land Saarland wie auch die EU-Kommission sind der Auffassung, dies sei mit der europäischen Niederlassungsfreiheit nicht vereinbar. Deutschland verhindere so den Marktzutritt von Kapitalgesellschaften aus anderen EU-Ländern.

Anlass des Streits ist die DocMorris-Apotheke in Saarbrücken. Das Saarland hatte dem niederländischen Versandhändler den Betrieb einer Filialapotheke zum 1. Juli 2006 genehmigt. Unter Hinweis auf die Niederlassungsfreiheit nahm das Land dabei einen Verstoß gegen deutsches Recht bewusst in Kauf.

Gegen die Genehmigung haben die Apothekerkammer des Saarlandes, der Deutsche Apothekerverband und mehrere Einzelapotheken vor dem Verwaltungsgericht geklagt, das wiederum den EuGH angerufen hat.

Neben Deutschland verteidigten auch mehrere andere Länder das Fremdbesitzverbot, darunter Frankreich, Österreich und das von der EU-Kommission schon verklagte Italien. Sie stützen sich vor allem auf die Hoheit der einzelnen EU-Staaten in der Gesundheitspolitik. Das verschärfte Gewinnstreben von Kapitalgesellschaften stehe einer neutralen und aufklärenden Beratung von Kunden entgegen. Das Urteil wird für Anfang 2009 erwartet.

Az.: C-171/07

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