Kind darf ohne Aufsicht durch Eltern radeln

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COBURG (dpa). Eltern müssen ihr knapp acht Jahre altes Kind nach einem Urteil des Coburger Landgerichts nicht beim Radeln beaufsichtigen, wenn es mit dem Fahrrad vertraut ist.

Damit scheiterte ein Autobesitzer mit seiner Klage auf Schadenersatz. Er hatte von den Eltern fast 1100 Euro verlangt, nachdem der Junge mit dem Rad gegen seinen Wagen geprallt war.

Az.: 11 C 1760/07

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