Schwerbehinderten reicht Ausweis für Gebührenbefreiung

Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG(bü). Eine Universität - im konkreten Fall in Heidelberg - kann nicht verlangen, dass ein schwerbehinderter Student mit einem Grad der Behinderung von "60" für die Befreiung von der Studiengebühr zusätzlich zum Schwerbehindertenausweis ein fachärztliches Attest vorlegt, aus dem hervorgeht, "wie sich die Behinderung konkret auf das Studium auswirkt".

Die Vorlage des Ausweises reiche aus, so das Verwaltungsgericht Karlsruhe. Der Gesetzgeber habe diese Nachweiserleichterung für die Bearbeitung der Befreiungsanträge gewollt, um das Massenverfahren einfach zu gestalten. Außerdem dürfe niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Müsse der Student jedoch auf eigene Kosten ein aufwendiges Attest eines Facharztes anfertigen lassen, so könne er "faktisch davon abgehalten werden, eine Befreiung zu beantragen".

Az.: 7 K 1409/07

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Kommunikationsexperte Sven Blumenrath

© Michaela Schneider

Gegen unerwartete Gesprächssituationen gewappnet

Tipps für MFA: Schlagfertigkeit im Praxisalltag