Ein Unfallbericht für alle Fälle in Europa

Wenn es im Urlaub mit dem Auto kracht, dann ist vor allem im Ausland guter Rat gefragt. Immerhin: In der Europäischen Union ist schon vieles gut geregelt.

Von Anja Krüger Veröffentlicht:
Wer im Ausland Urlaub macht, sollte sich auch für mögliche Autounfälle gut rüsten.

Wer im Ausland Urlaub macht, sollte sich auch für mögliche Autounfälle gut rüsten.

© Foto: Vuk Vukmirovicwww.fotolia.de

Eigentlich dachte die Ärztin, sie würde ganz passabel französisch sprechen. Als sie aber im Urlaub in Frankreich mit dem Auto einen Unfall hatte, gingen ihr schnell die Vokabeln aus. Dabei hätte sie es ganz einfach haben können, hätte sie wie der französische Unfallgegner den sogenannten europäischen Unfallbericht dabei gehabt. Das Blatt mit dem hochtrabenden Namen ist bei Unfällen im Ausland ein hilfreiches Instrument, um das Geschehen zu dokumentieren.

Wer im Ausland Urlaub mit dem Auto macht, sollte sich gut rüsten. "Die Grüne Versicherungskarte und der europäische Unfallbericht sollten im Handschuhfach nicht fehlen", rät Lilo Blunck vom Bund der Versicherten. Die Karte bekommen Autohalter bei ihrem Kfz-Versicherer, den Unfallbericht ebenfalls dort oder als Download im Internet. Früher mussten Autofahrer bei der Einreise in viele Länder die grüne Versicherungskarte vorzeigen. Das ist heute innerhalb der EU und der Staaten des europäischen Wirtschaftsraums nicht mehr erforderlich, außerhalb dieser Länder aber nach wie vor.

Protokoll-Vordruck fragt die wichtigsten Daten ab

Der europäische Unfallbericht ist ein Protokoll-Vordruck, der anhand von 14 Punkten das Unfallgeschehen und die wichtigsten Daten der Beteiligten abfragt, etwa zur Kfz-Versicherung und zu Schäden. "Der Bericht ist in allen europäischen Ländern gleich aufgebaut", sagt Vanessa Colin, Expertin für Auslandsschadenrecht beim Versicherer Allianz. "Man kann ihn gemeinsam mit dem Unfallgegner ausfüllen." Am Ende unterschreiben beide das Protokoll.

Im Internet gibt es die Vordrucke in verschiedenen Sprachen, so dass Urlauber sie auch in der Sprache des Urlaubslandes mitnehmen können. "Es ist immer sinnvoll, nach einem Unfall außerdem die Namen und Adressen von Zeugen zu notieren und Fotos von dem Schaden zu machen", sagt Colin. Zwar ist es grundsätzlich besser, die Polizei zu holen. Aber in vielen Ländern, etwa in Frankreich, rückt sie für einen Sachschaden nicht aus. Ob Schuld oder nicht - ein Unfall sollte so schnell wie möglich dem Versicherer gemeldet werden.

Wer den entstandenen Schaden an seinem Auto ersetzt haben möchte, muss sich außerhalb Europas an den einheimischen Haftpflichtversicherer des Unfallgegners wenden. Bei Unfällen mit Autofahrern in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum können sich Geschädigte nach der Rückkehr aus den Ferien in Deutschland an den Schadenregulierungsbeauftragten der ausländischen Versicherung wenden. Ihn finden sie unter der Telefonnummer 0 18 02 / 50 26 oder im Internet unter der Adresse www.zentralruf.de

Unfallopfer können leichter klagen

Im Zweifel können Unfallopfer seit 2008 auch im Inland den ausländischen Versicherer verklagen, etwa bei unklarer Haftung. "Bislang gibt es etwa 200 Fälle", berichtet Colin.

Bei der Schadenregulierung gilt das Recht des Landes, in dem der Unfall geschehen ist. Hier sind die Unterschiede durchaus groß. "In der Schweiz zahlt der Versicherer für einen Mietwagen nur dann, wenn das Auto beruflich gebraucht wird", berichtet Colin. Ist der Geschädigte kasko-versichert, bekommt er den Schaden auf jeden Fall von seinem eigenen Versicherer ersetzt. Aber danach muss er wahrscheinlich eine höhere Prämie zahlen.

Holt sich der eigene Versicherer allerdings das Geld für die Regulierung von der gegnerischen Versicherung zurück, muss er auch die Prämienerhöhung zurücknehmen. Mit speziellen Zusatz-Policen können Auto-Auslandsurlauber ihren Versicherungsschutz so aufstocken, dass sie bei einem unverschuldeten Schaden so behandelt werden, als wäre der Unfall in Deutschland geschehen. Bei manchen KaskoPolicen ist das allerdings ohnehin vorgesehen.

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