Klage gegen US-Broker erfolgreich

KARLSRUHE (mwo). Geldanleger in Deutschland können auch gegen ausländische Finanzunternehmen klagen, wenn diese sich an sittenwidrigen Geldgeschäften in Deutschland beteiligt haben. Das hat heute Morgen der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden.

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Das Gericht sprach einer Anlegerin aus Nordrhein-Westfalen rund 6000 Euro Schadenersatz zu. Sie hatte im Jahr 2003 einem deutschen Vermittler 6000 Euro für Börsentermingeschäfte in den USA gezahlt. Über die Internetplattform eines US-amerikanischen Brokers hatte der Vermittler direkten Zugang zur New Yorker Börse.

An der US-Börse tätigte er zahlreiche Geschäfte, die jedoch wegen der hohen Provisionen, die er und der Wertpapierhändler bekommen sollten, nahezu chancenlos waren. 2006 waren von den 6000 Euro noch ganze 205 Euro übrig. Die Differenz nebst Zinsen verlangte die Anlegerin nun von dem amerikanischen Broker zurück.

Und der muss für den Schaden auch haften, urteilte der BGH. Der Broker habe "die hohe Missbrauchsgefahr" gekannt und den Vermittler trotzdem ohne jede Kontrolle gewähren lassen. Der Vermittler habe die Frau auch tatsächlich "vorsätzlich sittenwidrig geschädigt". Dies habe sich auch der Wertpapierhändler aufdrängen müssen, er habe davor aber "die Augen bewusst verschlossen". Daher, so der BGH, stehe er mit in der Haftung.

Az.: XI ZR 93/09

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