Drei Jahre Haft für gefälschte Arztrechnungen

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BERLIN (mn). Wegen der Abrechnung gefälschter Arztrechnungen gegenüber der Beihilfe des Landes Berlin verhängte das Landgericht Berlin gegen zwei Frauen Haftstrafen. Die eine der angeklagten Frauen hatte 145 gefälschte Zahnarztrechnungen bei der Beihilfe eingereicht, die Sachbearbeiterin, eine Freundin der Angeklagten, veranlasste daraufhin einen Erstattungsbetrag in Höhe von 600 000 Euro. Die beiden Frauen wurden wegen Urkundefälschung, Untreue und Bestechlichkeit zu einer Haftstrafe verurteilt.

Az.: (517) 2 Wi Js 182/08 KLs (7/10)

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