BGH: Ginkgo gehört nicht in Lebensmittel

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KARLSRUHE (eb). Der Bundesgerichtshof hat am Donnerstag entschieden, dass Ginkgo nicht in Lebensmitteln eingesetzt werden darf. Das hat das Unternehmen Dr. Willmar Schwabe gemeldet, der Hersteller des apothekenpflichtigen Ginkgo-Präparates Tebonin®. Anstoß der Entscheidung sei die Frage gewesen, ob das Erfrischungsgetränk "Carpe Diem - Ginkgo" mit einem angegebenen Ginkgo-Extrakt-Gehalt von 0,02 Prozent verkehrsfähig ist.

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