Mindest-Schallschutz ist für Mieter ausreichend

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KARLSRUHE (dpa). Mieter müssen sich beim Schallschutz mit dem Mindeststandard begnügen. Es bestehe kein Anspruch auf eine bessere Schalldämmung, als zur Zeit der Errichtung des Gebäudes in DIN-Normen festgelegt war, entschied der Bundesgerichtshof. Im konkreten Fall hatten Mieter die Miete wegen unzureichender Trittschalldämmung gemindert.

Az.: VIII ZR 85/09

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