Alleinerziehende dürfen jetzt Freibetrag wählen

MÜNCHEN (bü). Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 1308 Euro pro Jahr von demjenigen Elternteil beansprucht werden kann, für den sich die größere Steuerersparnis ergibt.

Veröffentlicht:

Allerdings steht der Freibetrag immer nur einem Elternteil zu, auch wenn sich das Kind wechselweise bei seinen getrennt lebenden Eltern aufhalte.

In dem Fall war das Finanzamt der Auffassung, dass nur derjenige Elternteil den Entlastungsbetrag von seinen steuerpflichtigen Einkünften abziehen dürfe, dem das Kindergeld gezahlt oder der steuerliche Kinderfreibetrag zugestanden werde.

Der BFH entschied: Hat der Kindergeld beziehende Elternteil keine oder geringe Einkünfte, so würde sich der Entlastungsbetrag bei ihm steuerlich nicht auswirken. Deshalb dürfe gewählt werden.

Die Entscheidung gilt aber nur für "echte" Alleinerziehende". Das heißt: In dem Haushalt darf keine weitere erwachsene Person (etwa ein neuer Lebenspartner) wohnen, und das Kind muss offiziell bei beiden gemeldet sein - mit Haupt- oder Nebenwohnsitz.

Az.: III R 79/08

Schlagworte:
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Vor dem Ärztetag in Mainz

Landesärztekammer-Präsident Matheis: „Es wird am Sachverstand vorbei regiert!“

Lesetipps
Mensch tippt auf Tastatur.

© Mikhail Tolstoy / stock.adobe.com

Liste veröffentlicht

Endlich: Zi zeigt, mit welchen PVS Praxen zufrieden sind

Der Hefepilz Candida auris in einer Petrischale

© Nicolas Armer / dpa / picture alliance

Krankmachender Pilz

Candida auris wird immer öfter nachgewiesen