Direkt zum Inhaltsbereich

Alleinerziehende dürfen jetzt Freibetrag wählen

MÜNCHEN (bü). Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 1308 Euro pro Jahr von demjenigen Elternteil beansprucht werden kann, für den sich die größere Steuerersparnis ergibt.

Veröffentlicht:

Allerdings steht der Freibetrag immer nur einem Elternteil zu, auch wenn sich das Kind wechselweise bei seinen getrennt lebenden Eltern aufhalte.

In dem Fall war das Finanzamt der Auffassung, dass nur derjenige Elternteil den Entlastungsbetrag von seinen steuerpflichtigen Einkünften abziehen dürfe, dem das Kindergeld gezahlt oder der steuerliche Kinderfreibetrag zugestanden werde.

Der BFH entschied: Hat der Kindergeld beziehende Elternteil keine oder geringe Einkünfte, so würde sich der Entlastungsbetrag bei ihm steuerlich nicht auswirken. Deshalb dürfe gewählt werden.

Die Entscheidung gilt aber nur für "echte" Alleinerziehende". Das heißt: In dem Haushalt darf keine weitere erwachsene Person (etwa ein neuer Lebenspartner) wohnen, und das Kind muss offiziell bei beiden gemeldet sein - mit Haupt- oder Nebenwohnsitz.

Az.: III R 79/08

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Bundesamt für Soziale Sicherung

Kampf gegen Upcoding: Kassenaufsicht gelähmt von Bürokratie

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
An Asian senior man’s hand relax on the bed side while sleeping

© Reagan Liew Zhi Sin / Getty Images / iStock

Pflichten, Abrechnung und Angehörigenwünsche

Worauf es bei der ärztlichen Leichenschau ankommt

Nahaufnahme wie ein Dermatologe die Muttermale des Patienten mit einem Dermatoskop untersucht.

© Andrej Zhernovoj / stock.adobe.com

Vergleich mit Dermatologen

Künstlich intelligente Melanom-Diagnostik scheint verlässlich