Bundesgericht pocht auf Jobs für Schwerbehinderte

ERFURT (dpa). Arbeitgeber dürfen sich nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) nicht um die Einstellung behinderter Arbeitnehmer drücken. Sie seien grundsätzlich verpflichtet zu prüfen, ob sie freie Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzen können, entschied das BAG am 13. Oktober.

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Dazu müssten sie frühzeitig Verbindung mit der Agentur für Arbeit aufnehmen. Diese Pflicht gelte für alle Arbeitgeber, nicht nur die im öffentlichen Dienst. Außerdem bestehe die Prüfpflicht unabhängig davon, ob sich ein schwerbehinderter Mensch beworben habe.

Az.: 8 AZR 608/10

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