Reproduktionsmedizin

Mehr Freiheit bei künstlicher Befruchtung

Die bayerische Justiz stellt die Weichen für die Befruchtung von mehr als drei Eizellen.

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MÜNCHEN. Die Gesetzeslage in Deutschland lässt bei künstlicher Befruchtung mehr Spielraum zu als teilweise angenommen. Die Staatsanwaltschaft München I hat ein Verfahren gegen Reproduktionsmediziner aus der bayerischen Hauptstadt eingestellt. Ärzte müssen sich demnach bei künstlichen Befruchtungen nicht an eine starre Beschränkung bei der Zahl der zu befruchtenden Eizellen halten.

"Damit hat die Staatsanwaltschaft endlich Klarheit geschaffen", sagte der Anwalt der Praxis und Justiziar des bayerischen Berufsverbandes der Reproduktionsmediziner, Johannes Daunderer.

Die Münchner Ärzte hatten bei künstlichen Befruchtungen mehr als drei Eizellen in der Petrischale weiterwachsen lassen, obwohl maximal drei Embryonen der Frau übertragen werden dürfen. Bisher war umstritten, ob diese Praxis zulässig ist. Gegen mehrere Ärzte war deshalb bereits ermittelt worden.

Die Entscheidung bedeutet für Patientinnen, dass nicht - wie bisher teils geschehen - überzählige Eizellen vernichtet werden müssen. Die Frauen haben damit bessere Chancen auf eine Schwangerschaft.

Der Gesetzgeber begrenzt die Zahl der Embryonen, die einer Frau übertragen werden dürfen, auf drei. Das Risiko von Mehrlingsschwangerschaften soll so reduziert werden.

Der Gesetzgeber beschränke ausdrücklich nur die Zahl der Embryonen, die einer Frau eingepflanzt werden dürfen, nicht aber die Zahl der Eizellen, die befruchtet werden, begründete die Anklagebehörde nun die Einstellung des Verfahrens.

"Nach derzeitigem Stand der Wissenschaft ist nur etwa jede fünfte Befruchtung erfolgreich, wobei dies natürlich von Fall zu Fall unterschiedlich sein kann und nicht exakt im Voraus bestimmt werden kann. Würden von vornherein nur drei Eizellen befruchtet werden, wären die Erfolgschancen derart gering, dass eine angemessene Behandlung nicht mehr möglich wäre", schreibt die Staatsanwältin in ihrer Begründung. (dpa)

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