Urteil

Bei Sturmwarnung Parkplatz sichern

Veröffentlicht:

DÜSSELDORF. Arztpraxen mit Mitarbeiterparkplätzen müssen diese bei Unwetter sichern. Für vermeidbare Schäden muss der Arbeitgeber sonst haften, entschied jetzt das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Az.: 9 Sa 42/127). In der Sache ging es um einen Gemeindeangestellten im Rheinland.

Er hatte sein Auto auf dem Betriebshof geparkt, als im Mai 2015 das Tief "Zoran" über den Ort fegte. Ein Müllbehälter rammte das Auto. Die Versicherung des Arbeitnehmers kam für den Schaden auf, kann das Geld aber vom Arbeitgeber zurückfordern. Die Gemeinde habe ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt.

Vor dem angekündigten Sturm hätte ein Mitarbeiter den Betriebshof kontrollieren und nur ein Tor schließen müssen, um den Schaden zu verhindern. (mwo)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Überraschender Parteitagsbeschluss

Grünen-Parteitag wendet sich gegen Globuli auf Krankenkassen-Kosten

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Eine Ärztin hört während einer medizinischen Konsultation in ihrer Praxis die Lunge einer Patientin ab.

© AntonioDiaz / stock.adobe.com

In der Niederlassung

Körperliche Untersuchung vor einem Ultraschall – sinnvoll oder nicht?

Eine Hand mit aggressiver Geste.

© Doodeez / Stock.adobe.com

Kommunikationstrainer gibt Tipps

Aggressive Patienten: So können Ärztinnen und Ärzte deeskalieren