Direkt zum Inhaltsbereich

Urteil

Bei Sturmwarnung Parkplatz sichern

Veröffentlicht:

DÜSSELDORF. Arztpraxen mit Mitarbeiterparkplätzen müssen diese bei Unwetter sichern. Für vermeidbare Schäden muss der Arbeitgeber sonst haften, entschied jetzt das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Az.: 9 Sa 42/127). In der Sache ging es um einen Gemeindeangestellten im Rheinland.

Er hatte sein Auto auf dem Betriebshof geparkt, als im Mai 2015 das Tief "Zoran" über den Ort fegte. Ein Müllbehälter rammte das Auto. Die Versicherung des Arbeitnehmers kam für den Schaden auf, kann das Geld aber vom Arbeitgeber zurückfordern. Die Gemeinde habe ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt.

Vor dem angekündigten Sturm hätte ein Mitarbeiter den Betriebshof kontrollieren und nur ein Tor schließen müssen, um den Schaden zu verhindern. (mwo)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Komplexe Gemengelage

COVID-Prophylaxe 2.0: Das gilt bei der Abrechnung

Anästhesisten: Mindeststandards dürfen nicht nur Empfehlung sein

Nach Tod von Kind: Mehr als 13 Jahre Haft für Narkosearzt

Kommentare
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Komplexe Gemengelage

COVID-Prophylaxe 2.0: Das gilt bei der Abrechnung

Lesetipps
Viele Gespräche, sich viel Zeit nehmen – das setzt eine Suizidassistenz voraus.

© Lumos sp / stock.adobe.com

Begleitetes Sterben

Suizidassistenz gewinnt Bedeutung in deutschen Hausarztpraxen