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Abruptio-Werbeverbot

Ärzte nicht aus der politischen Schusslinie

Die Rufe nach Abschaffung des Abtreibungsparagrafen 219a werden nach dem jüngsten Urteil gegen Hausärztin Kristina Hänel lauter.

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BERLIN/FRANKFURT. Die Reaktionen auf das am Mittwoch gefällte Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Frankfurt, nachdem das Landgericht (LG) Gießen den Prozess gegen die Gießener Allgemeinärztin Kristina Hänel um verbotene Infos zur Abruptio auf ihrer Praxis-Website nach den Maßstäben des im März 2019 geänderten Strafparagrafen 219a erneut prüfen muss (Az.: 1 Ss 15/19), fallen gemischt aus.

Wie die Bundesärztekammer (BÄK) auf Nachfrage der „Ärzte Zeitung“ hervorhebt, begrüße sie die neue Rechtslage und das OLG-Urteil. Es bleibe aber „abzuwarten, wie das Landgericht Gießen den Sachverhalt vor dem Hintergrund der neuen Rechtslage strafrechtlich bewertet“, warnt die BÄK vor verfrühter Euphorie. Die für Hänel zuständige Landesärztekammer Hessen nennt das OLG-Urteil eine „wegweisende Entscheidung gegen die Kriminalisierung von Ärzten“.

Auf der politischen Ebene erfährt Hänel, die ihren Fall bis vor das Bundesverfassungsgericht tragen will, viel Zuspruch. Auf Twitter bezeichnete sie das OLG-Urteil als „Penalty Box = 2 Runden extra laufen“. „Sachliche Information darf nicht strafbar sein! Gefordert ist der Gesetzgeber: Paragraf 219a muss ganz weg, damit wir nicht immer wieder vor solchen Urteilen stehen“, twittert etwa FDP-Bundesvorsitzender Christian Lindner.

SPD-Bundestagsfraktionsvize Professor Karl Lauterbach verbindet seinen Tweet mit einem Seitenhieb auf konservative Vertreter im Parteienwettbewerb. „Der Freispruch von Kristina Hänel ist richtig und war zu erwarten. Es kann nicht sein, dass Ärztinnen nicht über legale notwendige medizinische Eingriffe aufklären dürfen und im Rahmen einer ‚Profilschärfung‘ konservativer Parteien kriminalisiert werden“, so Lauterbach.

Christiane Böhm, frauenpolitische Sprecherin der Links-Fraktion im Hessischen Landtag, pocht, wie unter anderem auch DGB-Vize Elke Hannack, auf die Abschaffung des Abtreibungsparagrafen. „Wir brauchen eine politische Entscheidung, die das Selbstbestimmungsrecht der Frauen in den Mittelpunkt stellt. Dazu muss der Paragraf 219a endlich ersatzlos gestrichen werden“, fordert Böhm in einer Pressemeldung.

Silvia Brünnel, Sprecherin für Frauen bei der Grünen-Landtagsfraktion in Hessen, verweist in einer Mitteilung darauf, dass der Abtreibungsparagraf der Situation ungewollt Schwangerer nicht gerecht werde. „Ein Hinweis auf die Möglichkeit eines Abbruches auf einer Website kann unserer Auffassung nach keine Werbung sein“, so Brünnel.

„Nach wie vor tragfähig“ nennt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker die neue Rechtslage. „In der ganzen Diskussion darf nicht vergessen werden, dass der Hauptkonflikt zwischen Mutter und Kind besteht“, ruft sie zur Mäßigung auf. (maw)

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