Transplantationsarzt

1,2 Millionen Euro für erlittene Untersuchungshaft?

Der 2015 freigesprochene früheren Leiter der Transplantationschirurgie am Göttinger Uni-Klinikum will Haftentschädigung in Höhe von 1,2 Millionen Euro geltend machen. Zum Auftakt flogen Zeugen aus Nahost ein.

Von Heidi Niemann Veröffentlicht:
Teurer Prozess: Haftentschädigung in Höhe von 1,2 Millionen Euro soll Niedersachsen zahlen, so die Forderung eines Chirurgen.

Teurer Prozess: Haftentschädigung in Höhe von 1,2 Millionen Euro soll Niedersachsen zahlen, so die Forderung eines Chirurgen.

© apops / Fotolia

BRAUNSCHWEIG. Wie viel Haftentschädigung steht dem 2015 freigesprochenen früheren Leiter der Transplantationschirurgie am Göttinger Uni-Klinikum zu? Mit dieser Frage hat sich am Freitag das Landgericht Braunschweig beschäftigt. Der heute 52 Jahre alte Arzt fordert vom Land Niedersachsen insgesamt 1,2 Millionen Euro für die erlittene Untersuchungshaft im Jahr 2013. Der Haftbefehl war nach elf Monaten gegen Zahlung einer Kaution von 500.000 Euro außer Vollzug gesetzt worden.

Der Arzt begründet seine Klage damit, dass er aufgrund der Haft eine ihm zugesagte Stelle in Jordanien mit einem fünfstelligen Monatsgehalt nicht habe antreten können. Außerdem habe seine Familie für die Bereitstellung der Kaution ein Darlehen aufgenommen, für das rund 80.000 Euro Zinsen zu zahlen seien. Um diese Angaben zu prüfen, hatte die Kammer zu der Verhandlung einen Bruder des Klägers sowie einen Arzt aus Jordanien als Zeugen geladen.

Wie in solchen Verfahren üblich, gab es beim ersten Termin noch keine Entscheidung. Das Gericht will Mitte September verkünden, ob und in welcher Höhe dem Arzt neben der bereits gezahlten Haftentschädigung von 8500 Euro noch weiterer Schadensersatz zusteht.

Das Landgericht Göttingen hatte den Arzt im Mai 2015 nach rund 20-monatiger Prozessdauer vom Vorwurf des elffachen versuchten Totschlags und der dreifachen Körperverletzung mit Todesfolge freigesprochen. Das Gericht begründete dies unter anderem damit, dass die Manipulation medizinischer Daten zugunsten eigener Patienten zwar moralisch verwerflich, aber zum damaligen Zeitpunkt nicht strafbar gewesen sei.

Schriftlicher Arbeitsvertrag fehlt

Der Vorsitzende Richter Ulrich Broihan wies zu Beginn darauf hin, dass Aufwendungen für die Bereitstellung einer Kaution grundsätzlich entschädigungspflichtig seien. Voraussetzung sei jedoch, dass der Schaden dem Kläger selbst entstanden sei. Das Darlehen für die Kaution hatte allerdings dessen Bruder aufgenommen. Darlehensgeber sei ein „guter Bekannter“, der so etwas geschäftlich betreibe, berichtete der aus Nahost eingeflogene Bruder. Der schriftliche Vertrag sah vor, dass die 500.000 Euro innerhalb von zwei Jahren in vier Raten zurückgezahlt werden sollten, mit der letzten Rate dann auch noch 80.000 Euro Zinsen. Bei Nichteinhaltung des Vertrages sollten zudem 50.000 Euro Vertragsstrafe fällig werden.

Tatsächlich wurde der Vertrag nicht eingehalten: Statt der vereinbarten Ratenzahlungen erhielt der Darlehensgeber die 500.000 Euro erst zurück, nachdem der Oberarzt im Mai 2015 freigesprochen worden war und seine Kaution zurückerhalten hatte. Der gute Bekannte sei damit einverstanden gewesen, berichtete der Bruder. Auch die vereinbarten Zinsen und die Vertragsstrafe seien bislang nicht gezahlt worden.

Als „dicksten Brocken“ macht der Chirurg den Verdienstausfall geltend. Seinen Angaben zufolge hätte er Mitte Januar 2013 eine Stelle an einer Klinik in Amman mit einem Monatsgehalt von 50.000 US-Dollar antreten können, wo er ein Lebertransplantationszentrum aufbauen sollte. Dies habe man im November 2012 mündlich vereinbart. Einen schriftlichen Vertrag gab es nicht, den hätte er bei Dienstantritt unterschreiben sollen. Fünf Tage vorher kam er in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft befürchtete, dass er sich dem Strafverfahren entziehen und ins Ausland absetzen könnte.

Der aus Jordanien eingeflogene ärztliche Leiter der Klinik in Amman bestätigte die mündliche Vereinbarung. Normalerweise bekomme jemand vor Beginn des Arbeitsverhältnisses einen schriftlichen Vertrag zugeschickt. Weil man sich seit langem kenne und auch befreundet sei, sei dies unterblieben.

Seinen Angaben zufolge ist der Kläger seit 2017 in Amman tätig, allerdings nur als Belegarzt. Die Klinik habe ihm eine eigene Praxis zur Verfügung gestellt. Die Pläne für ein Transplantationszentrum habe man aufgegeben.

Kosten für Verfassungsbeschwerde ohne Relevanz?

Eine Forderung hält die Kammer nach ihrer vorläufigen Bewertung für nicht gerechtfertigt: Der Arzt möchte Kosten in Höhe von 35.700 Euro ersetzt bekommen, die durch die von ihm eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen seine Inhaftierung entstanden seien. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Beschwerde indes nicht zur Entscheidung angenommen. Eine Verfassungsbeschwerde sei kein aussichtsreiches Mittel, um eine Untersuchungshaft zu vermeiden, sagte der Vorsitzende Richter. Deshalb seien die Kosten für die Anwaltskanzlei auch nicht entschädigungspflichtig.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Glasglobus und Stethoskop, eingebettet in grünes Laub, als Symbol für Umweltgesundheit und ökologisch-medizinisches Bewusstsein

© AspctStyle / Generiert mit KI / stock.adobe.com

Klimawandel und Gesundheitswesen

Klimaschutz und Gesundheit: Herausforderungen und Lösungen

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Ein MRT verbraucht viel Energie, auch die Datenspeicherung ist energieintensiv.

© Marijan Murat / dpa / picture alliance

Klimawandel und Gesundheitswesen

Forderungen nach Verhaltensänderungen und Verhältnisprävention

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Ein Dialogforum von Fachleuten aus Gesellschaft, Gesundheitspolitik und Wissenschaft

© Frankfurter Forum für gesellschafts- und gesundheitspolitische Grundsatzfragen e. V.

Das Frankfurter Forum stellt sich vor

Ein Dialogforum von Fachleuten aus Gesellschaft, Gesundheitspolitik und Wissenschaft

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
Sonderberichte zum Thema

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Tab. 1: Empfohlene Anfangsdosierungen von Ruxolitinib bei akuter und chronischer GvHD in Abhängigkeit vom Alter

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [5, 6]

Graft-versus-Host-Erkrankung

JAK1/2-Hemmung jetzt für Kinder unter zwölf Jahren und in neuer Darreichungsform möglich

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Novartis Pharma GmbH, Nürnberg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Eine Person im CT.

© oksanazahray / stock.adobe.com

Risikoadaptiertes Vorgehen

Lungenkrebs-Screening: Nach Rauchstopp erst später ins CT?

Eine Frau hat Schmerzen im Unterbauch aufgrund einer Blasenentzündung und hält sich mit der Hand den unteren Bauch.

© Aleksandr Rybalko / stock.adobe.com

Urogenitale Malignome

Akute Zystitis kann auf künftigen Krebs hinweisen

Spritze zum Impfen mit Schriftzug

© Fiedels / stock.adobe.com

Hotline Impfen

Stellen Sie Ihre Fragen zum Impfen!