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Erste Prüfanträge zu Cannabis-Verordnung

Für die Verordnung cannabishaltiger Arzneimittel ist eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich. Aber auch wenn die Genehmigung vorliegt, handelt es sich nicht um eine Praxisbesonderheit. In Rheinland-Pfalz und Bayern liegen bereits erste Prüfanträge vor.

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