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Der Konkrete Versicherungsfall

Drittfahrerschutz – Sicherheit für kleines Geld

Wer sich auf langen Urlaubsfahrten mit Freunden am Steuer abwechseln will, sollte kurzzeitig einen Zusatzfahrerschutz buchen.

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Frage: Mein Sohn möchte mit unserem Auto an die französische Atlantikküste fahren. Er will sich beim Fahren mit zwei Freunden abwechseln. Wie sieht es dabei mit dem Versicherungsschutz aus? Müssen wir die Freunde in unsere Police mit eintragen lassen?

Antwort: Tatsächlich ist es so, dass der Versicherer eine Vertragsstrafe gegen Sie verhängen oder Beiträge nachfordern kann, wenn eine Person einen Unfall verursacht, die nicht in der Versicherungspolice eingetragen ist. Das können Sie allerdings umgehen, wenn Sie einen Drittfahrer- oder Zusatzfahrerschutz abschließen.

Immer mehr Autohersteller bieten in Kooperation mit Versicherern solche Zusatzpolicen als Kurzzeitschutz an. Kunden können sie spontan auch noch während einer Urlaubsreise via App oder Website abschließen, sie sind sofort gültig und laufen nach nur wenigen Tagen oder Stunden automatisch aus.

Gemeinsam haben diese Angebote, dass sie sich nicht etwa nur an beispielsweise Volvo-, VW- und Daimlerbesitzer richten, sondern allen Autofahrern offenstehen. Ein Drittfahrerschutz ist schon ab fünf Euro pro Tag zu haben. Bei einem Angebot von Allianz und Daimler ist die 2,99 Euro teure Police sogar für einen versicherungsuntypisch kurzen Zeitraum von 30 Minuten buchbar.

Neben Vertragsstrafen und Beitragsnachforderungen in der Haftpflichtversicherung erstatten die Anbieter auch Selbstbeteiligungen bei Kaskoschäden und den Verlust des Schadenfreiheitsrabatts.

Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät allerdings, solche Kurzzeitpolicen nicht einfach blind abzuschließen. „Autofahrer sollten im Vorfeld klären, ob sie den Schutz woanders nicht preiswerter bekommen.“ Wenn es um die Absicherung von Drittfahrern geht, könne sich immer auch ein Anruf beim eigenen Kfz-Versicherer lohnen. (frk)

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