Mit einem Euro zur GmbH - Bundesrat stimmt zu

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NEU-ISENBURG (reh). Am 19. September hat der Bundesrat grünes Licht für die Mini-GmbH gegeben. Sie ist geregelt im "Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)", dem der Bundesrat am Freitag zustimmte.

Damit steht der Gründung einer Mini-GmbH - oder Unternehmergesellschaft, wie sie im MoMiG heißt - nichts mehr im Weg. Anders als bei der klassischen GmbH, die 25 000 Euro Stammkapital verlangt, braucht es für die Mini-GmbH nur einen Euro Startkapital.

Interessant könnte sie, wie bereits berichtet, für Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sein oder für Ärzte, die begleitend zur Praxis etwa Nahrungsergänzungsmittel verkaufen. Die begrenzte Haftung bringt jedoch keine Vorteile bei möglichen Ansprüchen von Patienten. Denn Patienten können den Behandler als Person in Anspruch nehmen.

Und gegenüber KV oder Krankenkassen müssen sich Gesellschafter von MVZ beim Gründungsakt persönlich verbürgen. Wo sie allerdings schützt, ist bei Geschäftsbeziehungen mit Vertragspartnern wie Lieferanten.

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