Gesundheits-Apps

Ehrenkodex mit sieben Regeln

Vertrauenswürdig und sicher - das sollten Gesundheits-Apps sein. Ein neuer Ehrenkodex soll gewährleisten, dass Anwender qualitativ hochwertige Gesundheitsinformationen erhalten.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
App-Nutzer sollen sich darauf verlassen können, dass gesundheitsbezogene Inhalte vertrauenswürdig sind und den Datenschutzrichtlinien entsprechen.

App-Nutzer sollen sich darauf verlassen können, dass gesundheitsbezogene Inhalte vertrauenswürdig sind und den Datenschutzrichtlinien entsprechen.

© drubig-photo / fotolia.com

NEU-ISENBURG. Gesundheits-Apps sind einer der Healthcare-Trends der Zeit. Sie erleichtern zunehmend zum Beispiel die Überwachung von Patienten, wenn diese ausgesuchte Vitalparameter direkt an ihre behandelnden Ärzte in Praxis oder Klinik überspielen.

Bei all dem Nutzen wird aber selten die Frage gestellt, wie sicher und seriös die einzelnen Applikationen der verschiedenen Anbieter sind.

Wenn es um die Entwicklung und Bereitstellung von Informationsangeboten und Services geht, die Gesundheit betreffen, sei besondere Sorgfalt und Verantwortung angezeigt, betont die Apothekerin Dr. Ursula Kramer.

Sie hat nach eigenen Angaben die Initiative Präventionspartner gegründet, die in Zusammenarbeit mit der Apollon Hochschule der Gesundheitswirtschaft in Bremen den Healthon-App-Ehrenkodex ins Leben gerufen hat (wie kurz berichtet).

Freiwillige Selbstverpflichtung

Kriterien des App-Ehrenkodexes

Autorenschaft und medizinische Richtigkeit: Unter anderem sind alle gesundheitsbezogenen Angaben von einem Experten mit medizinischem Sachverstand entwickelt und/oder von einem solchen auf ihre Richtigkeit geprüft worden.

Aktualität und Relevanz der verwendeten Quellen: Unter anderem sind alle gesundheitsbezogenen Aussagen innerhalb der App mit Quellen belegt, die zudem wissenschaftlich akzeptiert sein müssen.

Aufklärung: Der Hinweis, dass Infos keine individuelle Arztberatung ersetzen, ist Pflicht.

Produkt- und Werbefreiheit: Der Anbieter versichert unter anderem, dass alle Gesundheitsinfos frei sind von der Einflussnahme durch potenzielle Produkt- oder Unternehmensinteressen von relevanten Werbepartnern und/oder Sponsoren.

Offengelegte Finanzierungsquellen: Sponsoren, Werbepartner oder öffentliche Fördermittel sowie Steuergelder werden explizit genannt.

Daten- und Verbraucherschutz

Freiwillige Selbstkontrolle: Anbieter müssen Verstöße umgehend beheben.

App-Nutzer wollten sich darauf verlassen können, dass die gesundheitsbezogenen Inhalte vertrauenswürdig sind und dass Verbraucher- und Datenschutz ernst genommen werden.

Bei der Einschätzung, ob eine Gesundheits-App diese Erwartungen erfüllt, können Ärzte und Patienten sich jetzt am Healthon-App-Ehrenkodex orientieren.

Anbieter von Gesundheits-Apps können sich in einer freiwilligen Selbstverpflichtung zur Einhaltung des Verhaltenskodex verpflichten.

"Was durch Heilmittelwerbegesetz, Verbraucher- und Datenschutz für die Kommunikation gesundheitsbezogener Informationen im Web sowie in Printmedien längst geregelt ist, sollte auch in App-Stores gelten", fordert Kramer.

Sie wird unterstützt von Professor Viviane Scherenberg, Dekanin für Prävention & Gesundheitsförderung der Apollon Hochschule der Gesundheitswirtschaft.

"Die Erfahrung hat gezeigt, dass von freiwilligen Selbstverpflichtungen wirksame Impulse zur Qualitätssteigerung im Sinne der Verbraucher ausgehen können", so Scherenberg.

Ein Beispiel seien die ethischen Prinzipien der Health On The Net Foundation (HON-Code) für vertrauensvolle Gesundheitsinformationen auf Websites.

Sieben Kriterien

Der Ehrenkodex umfasst nach Angaben der Initiative Präventionspartner sieben Kriterien, die gesundheitsbezogene Informationen und Services in Apps als vertrauenswürdig auszeichnen.

Die freiwillige Selbstverpflichtung könnten App-Anbieter eingehen, die mindestens eine Gesundheits-App im Google Store oder iTunes anbieten, die diesen sieben Kriterien entspricht.

Jeder App-Entwickler und -Anbieter könne dies mittels eines Online-Testformulars selbst überprüfen (www.healthon.de).

Anbieter, die die Kriterien erfüllen, werden mit dem Healthon-Siegel ausgezeichnet und dürfen damit offiziell für ihre Gesundheits-App werben.

Mehr zum Thema

Verhaltenstherapie

Erste DiGA bei Borderline zugelassen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Führen den BVKJ: Tilo Radau (l.), Hauptgeschäftsführer, und Präsident Michael Hubmann im Berliner Büro des Verbands.

© Marco Urban für die Ärzte Zeitung

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“

Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch.

© Rolf Schulten

Interview

Diakonie-Präsident Schuch: Ohne Pflege zu Hause kollabiert das System