Medica Econ Forum

Fachkräfte und Kliniken bleiben für Koalitionäre Dauerbaustellen

Für den Chef des Sachverständigenrates gibt es mit Blick auf die medizinische Versorgung keinen Fachkräftemangel, sondern eine Fehlverteilung. Der überfällige Strukturwandel werde genügend Ärzte und Pflegekräfte freisetzen, um Vakanzen zu besetzen, so seine Prognose.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Der Sachverständigenrat sieht im Gesundheitswesen Reparaturbedarf – auch bei der Digitalisierung.

Der Sachverständigenrat sieht im Gesundheitswesen Reparaturbedarf – auch bei der Digitalisierung.

© djama / stock.adobe.com

DÜSSELDORF. Der Fachkräftemangel im Gesundheitswesen gehört nach Einschätzung des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen zu den Themen, die von der künftigen Bundesregierung dringend in Angriff genommen werden müssen. Während bei Berufen wie den Physiotherapeuten Maßnahmen notwendig sind, um mehr Nachwuchs zu gewinnen, sei die Lage bei den Ärzten anders, glaubt der Vorsitzende des Gremiums Professor Ferdinand Gerlach.

"Aus unserer Sicht haben wir keinen allgemeinen Ärztemangel", sagte Gerlach am Montag in Düsseldorf beim Medica Econ Forum der Techniker Krankenkasse (TK). Bei den Ärzten sei nicht eine zu geringe Zahl, sondern eine "doppelte Fehlverteilung" das Problem.

So gebe es zu viele Fach- und zu wenig Hausärzte, und die meisten Ärzte seien in überversorgten, wohlhabenden Quartieren aktiv. "Das muss man erst kompensieren, bevor man überlegt, ob man mehr Ärzte braucht", betonte Gerlach.

Digitalisierungsgrad entscheidend

Der angesichts der Überkapazitäten im stationären Bereich notwendige Strukturwandel werde sowohl Pflegekräfte als auch Ärzte freisetzen, die dann an anderer Stelle arbeiten können. Nach Einschätzung des Sachverständigenrates könnte zudem der Verzicht auf überflüssige Leistungen und Eingriffe ärztliche Arbeitskraft für Bereiche freisetzen, in denen sie wirklich gebraucht werden. "Wenn wir das alles gemacht haben und die Chancen der Digitalisierung nutzen, dann können wir entscheiden, ob wir mehr Ärzte brauchen", sagte Gerlach.

Neben dem Fachkräftemangel zählen für den Sachverständigenrat die Digitalisierung, die Überwindung der Sektorengrenzen und die Neuordnung der Notfallversorgung zu den zentralen Herausforderungen in der Gesundheitspolitik.

"Hier müssen in der neuen Legislaturperiode dringend Fortschritte erreicht werden." Er begrüßte, dass genau diese Themen auch bei den möglichen Jamaika-Koalitionären oben auf der Agenda stehen, wie er hervorhob.

Abkehr von der Monistik

Bei der Implementierung einer sektorübergreifenden Versorgung zeichnet sich nach Einschätzung Gerlachs eine evolutionäre Lösung über eine systematische Angleichung des stationären und des ambulanten Systems ab statt des vom Sachverständigenrat schon länger propagierten revolutionären Ansatzes der Umstellung auf Managed-Care-Modelle. Die Neugestaltung der Notfallversorgung sieht er als guten Ansatz, um mit der schrittweisen Umstellung auf eine sektorübergreifende Versorgung zu beginnen.

Gerlach berichtete, dass der Sachverständigenrat mit Blick auf die Klinikfinanzierung nicht länger das monistische Modell verfolge, also die ausschließliche Finanzierung durch die Krankenkassen. In einem Gutachten, das im nächsten Jahr veröffentlicht werden soll, werden die Experten einen neuen Vorschlag für die Krankenhausfinanzierung machen, kündigte er an. "Der Arbeitstitel ist: differenzierte Dualistik." Gewisse Vorhaltekosten der Kliniken sollen demnach weiter aus Steuermitteln finanziert werden.

TK kämpft für Innovationsfonds

Auch Professor Volker Möws, Geschäftsbereichsleiter Politik & Kommunikation der TK, sieht politischen Handlungsbedarf im Bereich der Krankenhausfinanzierung. "Es fehlen die Konzepte", kritisierte er. Unzufrieden sei die TK auch mit dem Umgang mit Innovationen im Gesundheitswesen. "Wir brauchen schnelle Innovations-Möglichkeiten." Der Innovationsfonds laufe 2019 aus, betonte Möws. "Die neue Regierung muss sich Gedanken darüber machen, wie sie das fortführen will."

Notwendig sei ein schlankes und unbürokratisches Verfahren zur Förderung von Innovationen, berichtete er. Vorbild könne die gesetzliche Verpflichtung der Krankenkassen sein, einen bestimmten Teil der Beitragsgelder für präventive Maßnahmen auszugeben.

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