Kongo

Bereits mehr als 200 Ebola-Tote

Veröffentlicht:

KINSHASA. Im Kongo sind seit dem Ebola-Ausbruch vor rund zwei Monaten 201 Menschen an den Folgen der Erkrankung gestorben.

Bisher sei das Ebola-Virus in 291 Fällen bestätigt worden, teilte das kongolesische Gesundheitsministerium am Samstagabend mit.

Mehr als 28.000 Menschen seien gegen die Krankheit geimpft worden. Der jüngste Ausbruch des hämorrhagischen Fiebers konzentriert sich auf die Großstadt Beni und ihre Umgebung in der unruhigen Provinz Nord-Kivu.

Dort sind mehrere Milizen und Rebellengruppen aktiv, was es Helfern schwer macht, Patienten schnell aufzusuchen, zu isolieren und ihre Angehörigen zu kontaktieren.

Auch gegen die Impfung gibt es in der Bevölkerung – die von einem tiefen Misstrauen gegen die Regierung geprägt ist – Widerstände. (dpa)

Mehr zum Thema

Auch weiterhin sicher

Trump warnt Schwangere vor Paracetamol – BfArM widerspricht

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Studie in Hausarztpraxen

Welche Herzgeräusche geben Anlass zur Besorgnis?

Was, wann und wie?

EGFR-mutiertes NSCLC: Was für Diagnostik und Therapie wichtig ist

Lesetipps
Medikamenten Rezept auf dem Schreibtisch einer Arzt Praxis

© Henrik Dolle / stock.adobe.com

Langfinger unterwegs

KV Sachsen warnt vor Rezeptdiebstählen in Arztpraxen

Ein Vorteil bei ärztlichen Patientinnen und Patienten: Die Kommunikation läuft direkter. (Motiv mit Fotomodellen)

© contrastwerkstatt / stock.adobe.com

Berufsrecht

Kollegen als Patienten? Was das fürs Honorar bedeutet