Kritik

DMP Rückenschmerz zu eng gefasst?

Schmerzmediziner und Psychologische Psychotherapeuten üben Kritik am neuen DMP Rückenschmerz.

Veröffentlicht:

Berlin. Seit 1. Oktober 2019 können die gesetzlichen Krankenkassen mit Leistungserbringern Verträge zur praktischen Umsetzung des Disease-Management-Programms (DMP) „Chronischer Rückenschmerz“ abschließen.

Die inhaltlichen Anforderungen an das DMP hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) im April 2019 beschlossen. Demnach können sich Patienten mit länger als zwölf Wochen andauernden Kreuzschmerzen, deutlichen Aktivitätseinschränkungen und fortbestehendem Therapiebedarf in das DMP einschreiben.

Liegen spezifische Ursachen wie Wirbelkörperfrakturen oder rheumatische Erkrankungen vor, ist das Einschreiben nicht möglich. Wissenschaftliche Grundlage des DMP sei eine systematische Leitlinienbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), so der GBA.

Es sei nicht erkennbar, wann eine Weiterleitung zur multimodalen Schmerztherapie angezeigt sei, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin e. V. (DGS) und des Berufsverbands der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland (BVSD).

Inhalte der Schulungen für Hausärzte nicht definiert

Multidisziplinäre Assessments, wie in der Nationalen Versorgungsleitlinie Kreuzschmerz vorgesehen, würden über die Kostenpauschale nicht finanziert werden können. Auch seien die Inhalte der multimodalen Schulungen für Hausärzte nicht definiert.

Die vom GBA selbst formulierte Priorität der kurativen Versorgung werde untergraben, wenn – wie beschlossen – vor Einschreibung in das DMP vom Arzt geprüft werden soll, ob eine medizinische Rehabilitation sinnvoll ist.

„Es ist insgesamt zu bemängeln, dass ambulant tätige Vertragsärzte nicht in das therapeutische Regime eingebunden werden“, heißt es in der Stellungnahme, die sich besonders auf Teilnehmer der Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie bezieht. (ner)

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