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Kammer revidiert Akupunkturbeschluss

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STUTTGART (mm). Die Zusatzweiterbildung "Akupunktur" kann auch in Baden-Württemberg erworben werden. Die Mehrheit der Ärztekammer-Vertreterversammlung hat dazu ihre Zustimmung gegeben.

Seit Anfang des Jahres Kassenleistung - Akupunktur bei Rückenbeschwerden.

Seit Anfang des Jahres Kassenleistung - Akupunktur bei Rückenbeschwerden.

© Foto: Balling

Nach langer Diskussion innerhalb der südwestdeutschen Ärzteschaft, nimmt Baden-Württemberg damit als letzte Kammer bundesweit diese Zusatzweiterbildung mit in ihre Weiterbildungsordnung auf.

Im Sommer 2006 hatte die baden-württembergische Kammer mit ihrer Ablehnung der Weiterbildung Akupunktur grundsätzlich ein Signal setzen wollen. In den vergangenen Monaten hatten Mediziner im Land jedoch gewarnt, dass es für niedergelassene Ärzte in Baden-Württemberg eng werden könnte, ab Januar 2008 Akupunktur als Kassenleistung anbieten zu können. Der Grund: Die Ärzte, die nach den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) noch in diesem Jahr Qualifikationen für Akupunktur nachreichen müssen, konnten bislang im Südwesten nicht auf die Hilfe ihrer Ärztekammer bauen, da diese auch entsprechend keine Qualifikationskurse anbot. Die Ärzte mussten sich stattdessen, zum Teil zeitintensiv, über andere Anbieter informieren, die eine "der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer gleichwertige Qualifikation für die Abrechnung der Akupunktur" anbieten (wir berichteten).

In ihrem aktuellen Beschluss legten die Delegierten fest, dass interessierte Ärzte außer der Facharztanerkennung in einem 120-Stunden-Kurs eine Weiterbildung mit praktischen Übungen in Akupunktur nachweisen müssen.

Anschließend sind unter Anleitung eines Weiterbildungsbefugten 60 Stunden praktische Akupunkturbehandlung, 20 Stunden Fallseminare mit mindestens fünf Sitzungen innerhalb von 24 Monaten notwendig. Eine Prüfung ist wie bei allen anderen Zusatzweiterbildungen vorgesehen. Übergangsweise können nach dem Willen der Delegierten auch Nicht-Fachärzte die Zusatzweiterbildung erwerben. Auf eine Prüfung wird verzichtet.

Seit 1. Januar ist Akupunktur bei GKV-Patienten mit chronischen Schmerzen in Kniegelenk und Lendenwirbelsäule Kassenleistung.

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