Nutri-Score

Klöckner hat sich noch nicht für Nährwert-Logo entschieden

Anders als manche denken, hat sich die Bundesernährungsministerin noch nicht für die Einführung des Nutri-Score-Systems durchgerungen.

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Das französische Nutri-Score-System gilt vielen als gute Wahl für eine Nährwertkennzeichnung.

Das französische Nutri-Score-System gilt vielen als gute Wahl für eine Nährwertkennzeichnung.

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BERLIN. Bundesernährungsministerin Julia Klöckner (CDU) will mögliche Modelle für neue Farbkennzeichnungen zum Nährwertgehalt von Lebensmitteln zunächst gründlich prüfen. Viele hätten sich schon festgelegt, das französische System Nutri-Score zu unterstützen, sagte sie am Donnerstag laut Ministerium anlässlich der Agrarmesse Grüne Woche in Berlin. „Vielleicht ohne zu wissen, dass auch diese auf den ersten Blick interessante Darstellung ihre Tücken hat.“

Nährwertklasse B: So könnte die Darstellung im Nutri-Score-System aussehen.

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Sie stehe solchen freiwilligen Ansätzen inzelner Unternehmen grundsätzlich offen gegenüber, sagte Klöckner. Wichtig sei ihr aber, dass sie mehr seien als bloße Werbeaktivitäten, bei denen nur wenige Produkte oder nur solche mit positivem „Score“ gekennzeichnet würden.

Vorerst freiwillige Kennzeichnung

Der Koalitionspartner SPD befürwortet das Nutri-Score-System. Es bezieht neben dem Gehalt an Zucker, Fett und Salz auch empfehlenswerte Bestandteile wie Ballaststoffe oder Proteine in eine Bewertung ein und gibt dann einen einzigen Wert an – auf einer fünfstufigen Skala von dunkelgrün bis rot. Auch Verbraucherschützer machen sich dafür stark. Die Hersteller Danone und Iglo wollen das Logo in diesem Jahr auf erste Produkte drucken.

Klöckner sagte, sie wolle, dass die verschiedenen freiwilligen Modelle auf dem europäischen und deutschen Markt diskutiert und bewertet würden – mit Wissenschaft, Ländern, Verbraucherverbänden und der Wirtschaft. Fest stehe, dass ein zu empfehlendes System für Einzelhandel und Unternehmen freiwillig sein müsse. Für eine verbindliche Kennzeichnung müsste laut Ministerium zunächst EU-Recht geändert werden. (dpa)

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