Schutzimpfungen

Pakt zwischen Betriebsärzten und Barmer

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) und die Barmer haben eigenen Angaben zufolge den bundesweit ersten Selektivvertrag zur Regelung von Schutzimpfungen durch Betriebsärzte geschlossen.

Die Ärzte könnten damit ihren Versorgungsauftrag flächendeckend auch im Bereich der GKV erbringen. Demnach ist es von 1. Januar kommenden Jahres an möglich, die vertraglich vereinbarten Impfungen direkt im Unternehmen vorzunehmen.

Der Versicherte kann mit seiner elektronischen Gesundheitskarte zum eingeschriebenen Betriebsarzt gehen und sich impfen lassen. Der Weg in die Praxis entfällt. Die Kosten der Impfung und des Impfstoffes rechnet der Betriebsarzt dann mit der Ersatzkasse ab. (bar)

Mehr zum Thema

Sie fragen – Experten antworten

Wie kann man Impfskeptiker überzeugen?

Neuerungen der STIKO-Impfempfehlungen

Meningokokken: Warum gerade Jugendliche geimpft werden sollten

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sie fragen – Experten antworten

Wie kann man Impfskeptiker überzeugen?

Lesetipps
Eine Kinderärztin hält im Rahmen einer Kinderimpfung gegen Meningokokken eine Spritze

© Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa

Neuerungen der STIKO-Impfempfehlungen

Meningokokken: Warum gerade Jugendliche geimpft werden sollten

Eine Ärztin führt eine körperliche Untersuchung bei einem Baby durch.

© Anna Ritter / stock.adobe.com

Sorgfältige Abklärung stets erforderlich

Hämatome bei Säuglingen: Immer Anzeichen für Kindesmisshandlung?