Schutzimpfungen

Pakt zwischen Betriebsärzten und Barmer

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MÜNCHEN. Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) und die Barmer haben eigenen Angaben zufolge den bundesweit ersten Selektivvertrag zur Regelung von Schutzimpfungen durch Betriebsärzte geschlossen.

Die Ärzte könnten damit ihren Versorgungsauftrag flächendeckend auch im Bereich der GKV erbringen. Demnach ist es von 1. Januar kommenden Jahres an möglich, die vertraglich vereinbarten Impfungen direkt im Unternehmen vorzunehmen.

Der Versicherte kann mit seiner elektronischen Gesundheitskarte zum eingeschriebenen Betriebsarzt gehen und sich impfen lassen. Der Weg in die Praxis entfällt. Die Kosten der Impfung und des Impfstoffes rechnet der Betriebsarzt dann mit der Ersatzkasse ab. (bar)

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