Corona-Pandemie

Patientenschützer fordern Angabe zu „2G-Quote“ in Kliniken und Pflegeheimen

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Hannover. Patientenschützer fordern eine gesetzliche Verpflichtung für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, die Quote der Geimpften und Genesenen beim Personal zu veröffentlichen. „Kranke und Pflegebedürftige brauchen Transparenz, um das Infektionsrisiko einschätzen zu können“, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Sonntag). Das sei umso wichtiger, da nach wie vor eine bundesweit geltende tägliche Testpflicht für das medizinisch-pflegerische Personal fehle.

Brysch argumentierte, in immer mehr Bundesländern werde eine „2G-Regel“ etwa in Kneipen und Hotels angewandt. Zutritt hätten somit nur Geimpfte und Genesene. „Doch Pflegebedürftige und Patienten wissen nicht mal, wie hoch die 2G-Quote der Beschäftigten im Pflegeheim oder in der Klinik ist“, kritisierte er. Durch eine nicht existierende Testpflicht für das Personal gelte in Kliniken und Pflegeeinrichtungen nicht einmal „3G“, beklagte er.

„Deshalb muss der Bund im Infektionsschutzgesetz eine Berichtspflicht über den 2G-Status von Alten- und Krankenpflegekräften festschreiben“, forderte Brysch. Das „2G-Statusradar“ müsse dann tagesaktuell auf den Internetseiten der Dienste und Häuser veröffentlicht werden, so der Patientenschützer. (KNA)

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