GBA-Beschluss

Pembrolizumab bei Lungen-Ca: Zusatznutzen

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HAAR. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat der Therapie mit Pembrolizumab (Keytruda®) bei Patienten mit Lungenkrebs nach vorheriger Chemotherapie einen Zusatznutzen bestätigt. Demnach liegt ein Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen für die Behandlung bei lokal fortgeschrittenem oder metastasierendem nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom (NSCLC) mit PD-L1 exprimierenden Tumoren bei Erwachsenen vor, die zuvor eine Chemotherapie erhalten haben.

Im November 2016 sei die Dossierbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) veröffentlicht worden. Der GBA sei der IQWiG-Bewertung in vollem Umfang gefolgt, teilt das Unternehmen MSD Sharp & Dohme mit.

Der GBA kam in den tragenden Gründen seines Beschlusses zu folgender Gesamtbewertung: "Für die Nutzenbewertung von Pembrolizumab (…) liegen Ergebnisse zu den Endpunkten Mortalität, Morbidität, gesundheitsbezogene Lebensqualität und Nebenwirkungen vor. Pembrolizumab führt gegenüber Docetaxel zu einer statistisch signifikanten Verlängerung des medianen Gesamtüberlebens um 8,2 Wochen, was als eine bisher nicht erreichte relevante Verbesserung beurteilt wird."

Schon im vergangenen Jahr ist Pembrolizumab ein beträchtlicher Zusatznutzen für die Therapie von Patienten mit fortgeschrittenem Melanom bestätigt worden – gegenüber dem bisherigen Goldstandard Ipilimumab.Pembrolizumab ist ein humanisierter monoklonaler Antikörper, der die Fähigkeit des Immunsystems verstärkt, Tumorzellen zu entdecken und zu bekämpfen. Pembrolizumab blockiert die Wechselwirkung zwischen PD-1 und dessen Liganden PD-L1 und PD-L2 und aktiviert so die T-Lymphozyten.(mal)

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