Rabattverträge - Therapeuten gegen Austausch

FRANKFURT/MAIN (vdb). Schmerztherapeuten und Angehörige der Heil- und Pflegeberufe haben am Samstag massive Kritik an den Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen geübt. Im Fokus der Kritik stehen die Rabattverträge. Stark wirksame Schmerzmittel dürften nicht einer Austauschpflicht durch den Apotheker infolge von Rabattverträgen unterliegen.

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In einer Resolution, die die etwa 2000 Teilnehmer am Samstag am Ende des Deutschen Schmerz- und Palliativtages beschlossen, werfen die Therapeuten indirekt der großen Koalition in Berlin eine Verletzung des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit vor. So sei etwa die Umstellung von stark wirksamen Opioiden auf Morphin aus rein ökonomischen Gründen unter wissenschaftlichen und ethischen Gesichtspunkten nicht vertretbar. Jeder Austausch von Betäubungsmitteln zwischen Präparaten mit derselben Substanz oder mit unterschiedlichen Substanzen "erzeugt für den Patienten neue vom Arzt zu begleitende Risiken, die in ihren Anforderungen eine Neueinstellung entsprechen". Diese Haftung könne nicht vom Arzt auf den Apotheker übergehen, heißt es in der Resolution weiter.

Bereits zu Beginn des mehrtägigen Treffens in der Main-Metropole hatte Tagungspräsident Dr. Gerhard Müller Schwefe die Gesundheitspolitik der Koalition scharf kritisiert und von einem "gezielten Kesseltreiben" gesprochen. Sinnvolle Behandlungen würden beispielsweise dadurch unmöglich gemacht, dass ärztliche Leistungen systematisch nicht oder nur unzureichend vergütet würden.

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