Rauchverbot - kommt ein neuer Gesetzesantrag?

BRÜSSEL/BERLIN (dpa/ddp). In der Debatte um einen besseren Nichtraucherschutz in Gaststätten ist eine bundeseinheitliche Regelung offenbar doch noch nicht vom Tisch.

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Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten plant, einen fraktionsübergreifenden Gesetzesantrag vorzulegen, falls sich die Bundesländer bis März nicht auf wirksame Maßnahmen einigen sollten. Der Entwurf sieht unter anderem ein Rauchverbot für Speisegaststätten, Diskotheken und Weinlokale vor.

Rückenwind kommt aus Brüssel. Am Dienstag war bekannt geworden, dass die EU-Kommission Gesetze für ein europaweites Rauchverbot plant - ohne Ausnahme soll dann Tabakqualm aus Hotels, Gaststätten und anderen öffentlichen Räumen verbannt werden. Die Kommission hat dazu ein so genanntes Grünbuch verabschiedet, auf dessen Grundlage die nächsten Schritte diskutiert werden sollen. Möglich sei unter anderem auch eine bindende Gesetzgebung.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hat die Pläne der EU-Kommission begrüßt. "Wir werden nun in Europa darüber reden, wie wir voneinander lernen können", sagte die Gesundheitsministerin.

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