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Strahlenschutz

TÜV-Report: Jedes achte Röntgengerät hat Mängel

In der Humanmedizin ist die Mängelquote von Röntgengeräten deutlich gesunden – um acht Prozent gegenüber 2022, in der Dentalmedizin liegt sie weiter auf hohem Niveau. Der TÜV sieht Qualifizierungsbedarf.

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Arzt positioniert Hand von Patientin auf dem Röntgentisch.

Nicht immer funktionieren Röntengeräte einwandfrei: Neben Defiziten bei der Bildqualität dokumntierten die Prüfer vom TÜV auch Mängel im Bereich des Strahlenschutzes.

© Werner / stock.adobe.com

Berlin. Die Mängelquote bei Röntgengeräten in Deutschland ist im Jahr 2025 leicht gestiegen. Gut jede achte Röntgeneinrichtung (13 Prozent) weist bei den unabhängigen Sicherheitsprüfungen Mängel auf. Im Vergleich zum Vorjahresreport ist die Mängelquote um einen Prozentpunkt gestiegen. Das ist ein Ergebnis des „TÜV Röntgenreport 2026“, der am Dienstag veröffentlicht wurde. Insgesamt haben die Sachverständigen der TÜV-Organisationen bundesweit 15.333 Röntgengeräte geprüft. Dabei stellten sie an 2.037 Geräten Mängel fest und dokumentierten 2.794 einzelne Beanstandungen.

Von den festgestellten Mängeln waren 17 Prozent „schwerwiegend“. Schwerwiegende Mängel erhöhen das Patientenrisiko stark, wie zum Beispiel eine zu hohe Dosis, mangelhafte Strahlfeldbegrenzung oder fehlende Bildqualität. Aber auch formale Punkte wie das Fehlen der CE-Kennzeichnung oder die Nichteinhaltung von gesetzlichen Vorgaben bei der Patientendosiserfassung gehören dazu. Schwerwiegende Mängel schließen einen Weiterbetrieb der Anlage grundsätzlich aus, bis der Mangel behoben und das Gerät erneut geprüft wurde.

Jeder zweiter Mangel war erheblich

Mehr als jeder zweite Mangel (52 Prozent) entfiel auf die Kategorie „erhebliche Mängel“. Erhebliche Mängel müssen zeitnah von Fachpersonal beseitigt werden. Fast ein Drittel (31 Prozent) wurden als „geringfügige“ beziehungsweise formale Mängel eingestuft, die mit geringem Aufwand von den Betreibern selbst behoben werden können.

Mit 8.144 geprüften Röntgenanlagen stellt die Dentalmedizin die größte Gerätegruppe. 16 Prozent der Geräte weisen Mängel auf. Die Quote entspricht damit dem Niveau des Röntgenreports aus dem Jahr 2022 (16 Prozent). An 1.333 Anlagen wurden insgesamt 1.748 Mängel festgestellt. Erhebliche Mängel dominieren mit 49 Prozent, schwerwiegende Mängel machen 16 Prozent aus, geringfügige beziehungsweise formale Mängel 35 Prozent.

In der Humanmedizin wurden 2.939 Geräte geprüft, davon weisen 14 Prozent Mängel auf. Die Mängelquote bei humanmedizinischen Röntgengeräten ist in den vergangenen Jahren deutlich gesunken – um 8 Prozentpunkte seit 2022. Im Jahr 2025 stellten die Sachverständigen an den humanmedizinischen Röntgenanlagen 698 Mängel fest. Der Großteil entfällt auf erhebliche Mängel (71 Prozent), schwerwiegende Mängel machen 17 Prozent aus, geringfügige Mängel 12 Prozent.

Mängel bei Bildgebung und Strahlenschutz

Auffällig sind Defizite rund um die Röntgenaufnahme selbst. Viele der festgestellten Mängel an Geräten aus der Human- und Dentalmedizin betreffen zentrale Elemente der Bildgebung, insbesondere Bildwiedergabesysteme sowie beschädigte oder unzureichend geprüfte Speicherfolien. „Kratzer, Knicke oder Verschmutzungen auf Speicherfolien können als Artefakte auf Röntgenbildern sichtbar werden und die Befundung erschweren oder verfälschen“, sagt Schröer.

Neben Defiziten bei der Bildqualität treten auch Mängel im Bereich des Strahlenschutzes auf, etwa bei Dosisindikatoren, Patientenschutzmitteln oder der Kennzeichnung von Expositionsparametern. Fehlende oder fehlerhafte Dosisindikatoren erschweren die Kontrolle der Strahlenexposition und können dazu führen, dass unnötige Belastungen nicht erkannt werden. Mängel bei den Schutzmitteln für Patienten und Personal, wie Bleischürzen, führen dazu, dass Menschen während einer Röntgenaufnahme unnötig Strahlung ausgesetzt sind.

Generell zeige der Röntgenreport 2026, dass sich die Mängelquoten in den vergangenen Jahren insgesamt verbessert, zuletzt aber auf einem relevanten Niveau stabilisiert haben. Entsprechend hoch bleibe der Handlungsbedarf. Aus Sicht des TÜV-Verbands besteht insbesondere beim Strahlenschutz und im Umgang mit Bildgebungssystemen Qualifizierungsbedarf. „Viele der festgestellten Mängel betreffen den praktischen Umgang mit den Geräten sowie die Umsetzung von Sicherheitsanforderungen“, sagt Schröer. „Aus- und Weiterbildungsangebote für Betreiber, Servicefirmen und Aufsichtsbehörden sind daher notwendig.“ (kaha)

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