Berlin und Brandenburg

Ärzte begrüßen Entscheidung zum Krebsregister

Das klinische Krebsregister Berlin und Brandenburg bekommt weitere Aufgaben. Die Landesärztekammer Brandenburg freut sich darüber. Das trage dazu bei, die Lebenserwartung von Krebspatienten zu verbessern.

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Potsdam. Die Landesärztekammer Brandenburg und das Klinische Krebsregister für Brandenburg und Berlin gGmbH (KKRBB) begrüßen die am Montag durch das Brandenburgische Landeskabinett sowie den Berliner Senat beschlossene Entscheidung, die Aufgaben des KKRBB zum 1. Januar 2023 auszubauen. Von Beginn des nächsten Jahres an soll das Register neben den von den Medizinern gemeldeten klinischen Daten auch die bevölkerungsbezogenen epidemiologischen Daten erfassen, auswerten und bereitstellen. Letztere wurden bislang vom Gemeinsamen Krebsregister der neuen Bundesländer und Berlin erfasst, das zum Ende des Jahres seine Arbeit einstellen wird.

KKRBB-Geschäftsführerin Dr. Renate Kirschner-Schwabe freut sich auf die Erweiterung der Aufgaben des Registers. „Die vorbereitenden Arbeiten dafür laufen bereits seit längerem auf Hochtouren“ erklärt sie. „Eines unserer wichtigsten Ziele ist es, die Lebensqualität der onkologischen Patientinnen und Patienten zu verbessern. Die Zusammenführung von klinischen und epidemiologischen onkologischen Daten in eine Hand wird uns dabei unterstützen, dieser Aufgabe noch besser gerecht zu werden.“

Das KKRBB ist bundesweit das einzige länderübergreifende Krebsregister. Es wurde 2016 gegründet und ist eine Tochtergesellschaft der Landesärztekammer Brandenburg (LÄKB). Die LÄKB wird auch alleiniger Gesellschafter des neuen Klinisch-epidemiologischen Krebsregisters für Brandenburg und Berlin sein. „Die Grundsatzentscheidung für die Übernahme der Trägerschaft des Registers hat sich als richtig und erfolgreich erwiesen“, betonte Dipl.-Med. Frank Ulrich Schulz, der Präsident der Landesärztekammer Brandenburg, am Donnerstag. „Das Register mit seinen hoch qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist bereits heute für die Qualitätssicherung in der Onkologie für Berlin und Brandenburg unverzichtbar und wird seine Bedeutung künftig noch weiter ausbauen." Nötig ist nun noch eine Ratifizierung des Staatsvertrags über das Krebsregister durch das Berliner Abgeordnetenhaus und den Brandenburger Landtag. (lass)

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