Daten der Gutachterstelle

Ärztekammer Sachsen registriert 2020 weniger Behandlungsfehler

Bei 308 Anträgen an die Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen in Sachsen wurden im vergangenen Jahr 40 Behandlungsfehler bestätigt. Ein Jahr zuvor waren es 59.

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Dresden. Bei knapp jedem achten Antrag an die Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen in Sachsen hat sich im vergangenen Jahr ein Behandlungsfehler bestätigt. Das ergibt sich aus Zahlen, über die die Sächsische Landesärztekammer in Dresden jetzt informiert hat. Demnach seien 2020 bei der Gutachterstelle 308 Anträge eingegangen. Davon sei in 40 Fällen ein Behandlungsfehler festgestellt worden. 2019 waren es 330 Anträge und 59 Behandlungsfehler. Ob es für diesen Rückgang im Jahresvergleich einen Zusammenhang zur Corona-Pandemie gebe, lasse sich derzeit nicht feststellen, teilte die Landesärztekammer mit.

Von den 308 eingereichten Anträgen sei in 183 Fällen eine Begutachtung eingeleitet worden. Jeder Behandlungsfehler sei auch ein „persönliches Schicksal“, sagte Kammerpräsident Dr. Erik Bodendieck. Die „insgesamt niedrige Anzahl von Fehlern“ bei rund 32 Millionen Behandlungsfällen in Sachsen sei „trotz der enormen Arbeitsverdichtung in Krankenhäusern und Praxen ein Ergebnis der verantwortungsvollen Tätigkeit der Ärzte, Schwestern und Pflegekräfte“.

Von 183 eingeleiteten Begutachtungen seien 115 auf den stationären Sektor, zwölf auf Klinikambulanzen, 42 auf ambulante Praxen und 14 auf MVZ entfallen. 76 Anträge hätten die Fachrichtung Chirurgie betroffen, 19 die Innere Medizin, 13 die Orthopädie und zehn die Frauenheilkunde.

In 90 bis 95 Prozent der begutachteten Fälle werde durch die Gutachterstelle eine abschließende Klärung erreicht, so die Kammer. Fünf bis zehn Prozent würden anschließend auf dem Rechtsweg weiterverfolgt. (sve)

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