Das Honorar ist seit diesem Jahr auch an die Entwicklung der Morbidität der Versicherten geknüpft. Grundlage dafür sind Empfehlungen des Bewertungsausschusses - und die basieren auf den Diagnosen der Vertragsärzte, verschlüsselt nach ICD-10. Die Unterschiede zwischen den KVen sind deutlich.
Vorhang auf für das neue GOÄ-Konzept: Es enthält 'robuste Einfachsätze', die die Honorierung vereinfachen sollen. Und: Ärzte sollen künftig besser bezahlt werden, wenn sie sich die Zeit nehmen, um Patienten intensiv zuzuhören.
Regressgefahr bei Verordnung von Bestandsmarktprodukten, für die noch ein Erstattungspreis verhandelt wird? Von wegen, sagt ein Medizinrechtler. Allerdings müssen Ärzte die Verordnung patientenindividuell begründen können.