Brandenburg

Neue Strukturbei Pflege-Vergütung

Für 299 ambulante Pflegedienste in Brandenburg gelten ab Dezember neue Vergütungsregeln.

Veröffentlicht:

POTSDAM. Ambulante Pflegeleistungen werden in Brandenburg erstmalig ab Dezember nach Zeitaufwand vergütet. Das haben die Verbände der Pflegekassen in Brandenburg und die Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege (BAH) vereinbart.

Die Vereinbarung gilt nach Angaben der Vertragspartner für 299 der insgesamt 659 in Brandenburg zugelassenen ambulanten Pflegedienste. Sie entspricht den neuen gesetzlichen Anforderungen.

Laut Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) müssen Pflegesachleistungen sowohl nach Zeitaufwand als auch alternativ unabhängig vom Zeitaufwand in sogenannten Leistungskomplexen angeboten werden.

Leistungen der Körperpflege können die Brandenburger Pflegedienste der neuen Vereinbarung entsprechend nun zum Beispiel nach tatsächlich in Anspruch genommener Pflegezeit für 0,43 Euro je Minute oder 25,80 Euro pro Stunde abrechnen.

Außerdem haben Pflegebedürftige unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf sogenannte häusliche Betreuungsleistungen, wie Vorlesen, Gespräche und die Begleitung bei sozialen Aktivitäten.

Auch das ist mit den BAH-Mitgliedspflegediensten in Brandenburg nach Angaben der Vertragspartner nun geregelt. (ami)

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