Diagnosen

Mit dem richtigen Code zum Honorar

Das Honorar ist seit diesem Jahr auch an die Entwicklung der Morbidität der Versicherten geknüpft. Grundlage dafür sind Empfehlungen des Bewertungsausschusses - und die basieren auf den Diagnosen der Vertragsärzte, verschlüsselt nach ICD-10. Die Unterschiede zwischen den KVen sind deutlich.

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:
Es geht nicht nur um die richtige Diagnose - auch auf den Diagnosenschlüssel kommt es an. Verschlechtert sich bei einem Patienten zum Beispiel der Zustand, sollte dies auch über den Diagnosenschlüssel dokumentiert werden.

Es geht nicht nur um die richtige Diagnose - auch auf den Diagnosenschlüssel kommt es an. Verschlechtert sich bei einem Patienten zum Beispiel der Zustand, sollte dies auch über den Diagnosenschlüssel dokumentiert werden.

© [M] AZ | Miqul / fotolia.com

NEU-ISENBURG. Je schwerer die Erkrankung eines Patienten ist, desto mehr Betreuungsaufwand durch Ärzte ist erforderlich. Diese Binsenweisheit schlägt sich im vertragsärztlichen Honorar nieder, das seit 2013 auch an die Entwicklung der Morbidität gekoppelt ist.

Seit dem vergangenen Jahr hat daher der Bewertungsausschuss den Auftrag, im Herbst Empfehlungen für die Veränderungsraten der Morbiditätsstruktur des Folgejahres abzugeben - heruntergebrochen auf die Entwicklung in den einzelnen KV-Bezirken.

Die Empfehlungen fließen dann in die regionalen Honorarverhandlungen zwischen Krankenkassen und der jeweiligen KV ein.

Nach dem Beschluss in der 315. Sitzung des Bewertungsausschusses hat die KV Sachsen-Anhalt für 2014 die besten Argumente für eine Honorarsteigerung aufgrund gestiegener Morbidität. Die empfohlene Veränderungsrate für diese KV liegt demnach bei gut 2,66 Prozent und damit in fast derselben Höhe wie im vergangenen Jahr.

Gefolgt wird Sachsen-Anhalt von der KV Mecklenburg-Vorpommern mit 2,03 Prozent und der KV Thüringen mit rund 1,81 Prozent. Unter den alten Bundesländern hat Niedersachsen mit einer Veränderungsrate von rund 1,66 Prozent den höchsten Wert zu verzeichnen.

Am niedrigsten sind die empfohlenen Veränderungsraten in der KV Berlin (0,67 Prozent), in Bremen (0,68 Prozent) und im Saarland (0,95 Prozent). Zwischen der KV mit der höchsten Veränderungsrate und der mit der niedrigsten Rate liegt damit eine Differenz von zwei Prozentpunkten.

Diese Zahlen sind nun die Voraussetzung für eine - politisch gewünschte - regionale Differenzierung der Honorare nach dem Behandlungsbedarf.

Grundlage für die Veränderungsraten sind Berechnungen des Instituts des Bewertungsausschusses. Das Institut greift dafür auf die Behandlungsdiagnosen aus den vertragsärztlichen Quartalsabrechnungen zurück, und damit wird die Sache für Ärzte pikant.

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