Je nach Fallzahl werden bei Ansatz der Vorhaltepauschale (EBM-Nr. 03040 / 04040) Zu- oder Abschläge gezahlt: Bei mehr als 1200 Behandlungsfällen je Arzt gibt es einen Zuschlag von 10 Prozent und einen Abschlag von 10 Prozent bei weniger als 400 Behandlungsfällen je Arzt.