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Neuer Arzt, neuer Behandlungsfall

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NEU-ISENBURG. Bei Privatpatienten ist die Abgrenzung eines Behandlungsfalles - zur Erinnerung: es geht um einen Zeitraum von einem Monat - häufig unklar. Das gilt besonders in Berufsausübungsgemeinschaften (BAG).

Hier ist die Fachgruppenzugehörigkeit entscheidend. Arbeitet ein Allgemeinmediziner mit einem hausärztlichen Internisten in einer BAG zusammen, entsteht kein neuer Behandlungsfall, wenn der Patient beide Ärzte sieht.

Anders ist das, wenn ein Hausarzt mit einem Facharzt-Internisten kooperiert. Hier entsteht ein neuer Behandlungsfall. In der Rechnung sollte allerdings die unterschiedliche Versorgungsebene der beiden Ärzte dokumentiert werden. (ger)

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