Der Bewertungsausschuss hat Anfang Juli drei neue Kostenpauschalen in der Endoskopie beschlossen. Er reagiert damit auf den Trend zu Einmal-Produkten aus Hygienegründen.
Bei direkten Kontakten können Ärzte vorerst weiterhin die Hygienepauschale ansetzen. Das haben Bundesärztekammer, PKV-Verband und Beihilfeträger vereinbart.
Die Verordnung von PCR-Tests auf SARS-CoV-2 ohne Krankheitszeichen ist den Gesundheitsämtern vorbehalten – theoretisch zumindest. Und die Pläne aus Bayern stiften bei Ärzten weitere Verwirrung.
Beauftragt der ÖGD eine Corona-Testung, dann darf keine Rechnung nach GOÄ gestellt werden – auch nicht bei Privatpatienten. Anders sieht es nach einer App-Warnung aus.
Die GOÄ-Abrechnung einer Schlaganfallversorgung im Hausbesuch kann auch Verweilgebühren umfassen. Dabei ist die Dauer der Wartezeit entscheidend – und eine Besonderheit zu beachten.
Laborärzte sehen bei Corona-Warn-App und der Entwicklung der Anbindung der Labore und Gesundheitsämter noch viel Arbeit für die Experten. Die Anzahl der PCR-Tests ist derweil auf Rekordniveau.
Für die Abrechnung von Impfleistungen im Zusammenhang mit der Besuchstätigkeit ist die Frage wichtig, wer den Besuch durchführt: NäPA oder MFA, das kann entscheidend sein.
Zum 30. Juni laufen viele Corona-Sonderregelungen zur Verordnung von Leistungen aus. Wir fassen zusammen, welche enden und welche weitergeführt werden.
Zum 1. Juli treten viele kleine Änderungen in Kraft, nicht nur im EBM: Neuerungen in der EDV, Erweiterungen von Indikationen, neue Zuschläge und mehr stehen am Start.
Das Honorar ist ein Grund dafür, warum das Fax in vielen Arztpraxen noch immer Standard ist. Im dritten Quartal ändert sich das – zugleich gibt es einen neuen elektronischen Standard.