Kaum ein Vorhaben hat sich in den vergangenen Jahrzehnten häufiger auf der Zielgeraden befunden als die Novelle der Gebührenordnung für Ärzte, kurz GOÄ.
Privatärzte und -ärztinnen, die gegen COVID-19 impfen wollen, können sich seit Mittwoch im PVS-Impfportal registrieren. Nun gilt es, sich bei der Apotheke zur ersten Vakzinbestellung auszuweisen.
Eine EBM-Änderung tritt erst nach ihrer offiziellen Veröffentlichung in Kraft. Das Internet gilt nicht als offizielle Plattform. Es gibt allerdings Ausnahmen von der Regel, hat das BSG geurteilt.
Die Analysen der Akkreditierten Labore in der Medizin bestätigen einen deutlichen Rückgang im Infektionsgeschehen. Die Freude darüber wird getrübt von einem EBM-Beschluss der Selbstverwaltung.
Bis Ende Juni soll der digitale Corona-Impfnachweis starten. Die Vergütung ist zwar geklärt, Ärzten und Praxis-EDV-Herstellern fehlen aber konkrete Vorgaben, wie sie den digitalen Nachweis umsetzen sollen.
Schwangere sollen künftig gezielter eine Anti-D-Prophylaxe erhalten. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat jetzt die dazu nötigen Gebührenordnungspositionen beschlossen.