E-Impfzertifikat
Digitaler Corona-Impfnachweis: Termin in fünf Wochen kaum zu halten
Bis Ende Juni soll der digitale Impfnachweis starten. Die Vergütung ist zwar geklärt, Ärzten und Praxis-EDV-Herstellern fehlen aber konkrete Vorgaben, wie sie den digitalen Nachweis umsetzen sollen.
Veröffentlicht:Neu-Isenburg. In Ärzteschaft und Politik wächst die Skepsis gegenüber der geplanten Einführung des digitalen Corona-Impfnachweises. Ein Grund dafür ist die rasant wachsende Zahl an Menschen, die bereits zwei Impfungen erhalten haben. Mit Stand von Montag müssten inzwischen rund zwölf Millionen Impfzertifikate für vollständig Geimpfte nachträglich ausgestellt werden. Bis zum Start in fünf Wochen ist mit weiteren Millionen zu rechnen.
Welcher Aufwand damit auf die Praxen zukommen wird, ist derweil unklar. Auch weil Zweifel gehegt werden an einer rechtzeitigen Anbindung der Praxisverwaltungssysteme (PVS). Anke Domscheit-Berg, netzpolitische Sprecherin der Linksfraktion des Bundestages, sagte im „Morgenmagazin“ am Dienstag: „Es gibt 140 verschiedene Praxissoftwaresysteme in Deutschland, die alle eine Eingabemaske programmieren müssen. Dafür brauchen sie aber Anweisungen vom Bund, wie sie das konkret machen sollen. Die haben sie aber noch gar nicht.“
2 Euro sollen Ärzte erhalten, wenn sie nach einer Impfung in der eigenen Praxis über ihr Praxisverwaltungssystem ein digitales Impfzertifikat ausstellen. Bei Patienten, die im Impfzentrum oder bei anderen Ärzten geimpft worden sind, gibt es 18 Euro. So viel sollen auch Apotheker bekommen.
Das bestätigen auch Informationen aus der Branche der PVS-Hersteller, die der „Ärzte Zeitung“ vorliegen. Demnach hätten mehrere Hersteller keine Informationen über den digitalen Impfnachweis und die Dokumentation der Schnittstellen vorliegen.
BMG hüllt sich in Schweigen
Das Bundesgesundheitsministerium äußerte sich bis Redaktionsschluss nicht zu der Kritik. Seitens der Entwickler des digitalen Impfnachweises hieß es zuletzt, die Vielzahl an Softwarestrukturen in Impfzentren und Praxen sei „technisch eine große Herausforderung“. Erste Tests mit Praxis-EDV-Herstellern seien aber bereits gelaufen.
Details dazu, wie das Impfzertifikat in Praxen erstellt werden soll, waren bis Redaktionsschluss ebenfalls nicht herauszufinden. Technisch soll das Zertifikat über das Robert Koch-Institut generiert werden, wie es im Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes heißt. Sollte die Anbindung an die PVS-Systeme nicht gelingen, könnte das Erstellen möglicherweise über einen externen Zertifikatsservice laufen, in den die benötigten Daten dann aber von den Praxen eingetragen werden müssten. Von dieser Lösung war zu Beginn der Entwicklungsphase die Rede.
Die KBV betont auf Nachfrage der „Ärzte Zeitung“, auf eine PVS-integrierte Lösung zu pochen, „um die Arbeit für Ärztinnen und Ärzte so einfach wie möglich zu machen“.
Zwei Euro fürs Ausstellen
In puncto Vergütung wurde inzwischen Klarheit geschaffen. Nach einer in Kürze in Kraft tretenden Novelle der Corona-Impfverordnung sollen Ärzte für die Bescheinigungen nach einer Impfung in der eigenen Praxis sechs Euro zusätzlich erhalten. Der Betrag reduziert sich auf zwei Euro, wenn das Zertifikat mittels PVS erstellt wird. Nachträgliche Zertifikate für Impflinge, die nicht in der Praxis, geimpft wurden, sollen mit 18 Euro vergütet werden. So viel sollen auch Apotheker bekommen.