Für die Verordnung des Krebsmittels Zytiga® hat der GKV-Spitzenverband aktuell auf seiner Website Anforderungen zur Anerkennung als Praxisbesonderheit hinterlegt. Demzufolge haben sich Hersteller Janssen-Cilag und der GKV-Verband auch über einen Erstattungsbetrag geeinigt.