Was geht und was geht nicht in Sachen Rezept-Boni? Diese Frage beschäftigt Apotheker, seit der Bundesgerichtshof vor zwei Jahren sein Urteil zur Zulässigkeit von Rabatten im Rezeptgeschäft gefällt hat. Nun will ein Apotheker es genau wissen und zieht vors Bundesverfassungsgericht.
Apotheken dürfen auch kleine Geschenke von Pharmafirmen nicht in großer Zahl annehmen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Im Prozess ging es um ein Rätselheft.
'Exklusive Lieferverträge zwischen einer großen Krankenkasse und genau einem Hersteller sind nicht geeignet für eine gute und flexible Versorgung der Bevölkerung mit Grippe-Impfstoffen.
Ärzte bleiben auch in Zeiten des AMNOG vorsichtig und warten erst einmal ab, wie sich die Daten aus den Studien in der Praxis bewähren. Das wurde bei einer Diskussionsveranstaltung in Berlin deutlich.
Nach dem Rückruf zweier Grippeimpfstoffe ist Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) Befürchtungen entgegengetreten, dass in diesem Jahr nicht alle geimpft werden können, die dies wollen.
Patienten wollen sich gegen Grippe impfen lassen, doch der rabattierte Impfstoff ist nicht da: Diese Situation will die KBV nicht mehr erleben. Sie wettert: Rabattverträge gefährden die Impfstoff-Versorgung - und fordert wieder mehr Freiheit.
Das AMNOG ist seit zwei Jahren in Kraft, die frühe Nutzenbewertung haben bislang 27 Substanzen durchlaufen - aber keiner ist ein 'erheblicher Zusatznutzen' anerkannt worden. Woran das liegt, wurde beim PharmaStammtisch Bayern diskutiert.