Rx-Boni

Apotheker zieht vors Verfassungsgericht

HEIDENHEIM (cw). Was geht und was geht nicht in Sachen Rezept-Boni? Diese Frage beschäftigt Apotheker, seit der Bundesgerichtshof vor zwei Jahren sein Urteil zur Zulässigkeit von Rabatten im Rezeptgeschäft gefällt hat. Nun will ein Apotheker es genau wissen und zieht vors Bundesverfassungsgericht.

Veröffentlicht:

Der Offizinbetreiber aus Rheinland-Pfalz ist Mitglied des Franchise-Systems easyApotheke. Erst kürzlich hatte ihm das Landesberufsgericht für Heilberufe verboten, eine Rezeptprämie zu gewähren.

Dabei hatte sich der Apotheker strikt an die vom Bundesgerichtshof formulierte Geringwertigkeitsschwelle von einem Euro gehalten. Das Problem: Der BGH befand diesen Betrag zwar als wettbewerbsrechtlich unbedenklich, hatte jedoch zugleich geurteilt, dass Rx-Boni arzneimittelrechtlich prinzipiell nicht statthaft seien.

Konsequenz: Wettbewerber können gegen Rx-Boni bis zu einem Euro nicht mehr vorgehen, die Apothekenaufsichtsbehörden der Bundesländer oder die Apothekerkammern -berufsrechtlich - aber schon.

Das tun sie unterschiedlich konsequent und mit mehr oder weniger Erfolg. So haben Gerichte teilweise die Kammern in die Schranken gewiesen und die Geringwertigkeitsschwelle durchgewunken. Andernorts mussten Apotheker den Kürzeren ziehen.

Die easy-Systemzentrale erklärte die Verfassungsbeschwerde ihres Kooperationspartners "mit allen Kräften unterstützen" zu wollen.

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kommentar zum „Zuhause-Arzt“

Ein Arzt für Hausbesuche? Eine Überlegung wert!

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Knappe ärztliche und Pflege-Ressourcen

Wie die Peritonealdialyse die Personalprobleme lindern könnte

Kongress-Motto „Resilienz“

DGIM-Präsident Galle: Wie Kollegen den Kopf frei bekommen

Alternatives Versorgungsmodell

Wenn der „Zuhause-Arzt“ alle Hausbesuche übernimmt

Lesetipps
Frühgeborenes Baby schlafend im Inkubator auf der Intensivstation mit angeschlossenen Überwachungskabeln.

© Toshi Photography / stock.adobe.com

Frühgeburt

Frühgeborene: Was bringen Probiotika?

Auch einem CT-Bild ist ein Prostata-Karzinom markiert.

© samunella / stock.adobe.com

Aktualisierung der S3-Leitlinie

Früherkennung von Prostatakrebs: Tastuntersuchung vor dem Aus