Rx-Boni

Apotheker zieht vors Verfassungsgericht

HEIDENHEIM (cw). Was geht und was geht nicht in Sachen Rezept-Boni? Diese Frage beschäftigt Apotheker, seit der Bundesgerichtshof vor zwei Jahren sein Urteil zur Zulässigkeit von Rabatten im Rezeptgeschäft gefällt hat. Nun will ein Apotheker es genau wissen und zieht vors Bundesverfassungsgericht.

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Der Offizinbetreiber aus Rheinland-Pfalz ist Mitglied des Franchise-Systems easyApotheke. Erst kürzlich hatte ihm das Landesberufsgericht für Heilberufe verboten, eine Rezeptprämie zu gewähren.

Dabei hatte sich der Apotheker strikt an die vom Bundesgerichtshof formulierte Geringwertigkeitsschwelle von einem Euro gehalten. Das Problem: Der BGH befand diesen Betrag zwar als wettbewerbsrechtlich unbedenklich, hatte jedoch zugleich geurteilt, dass Rx-Boni arzneimittelrechtlich prinzipiell nicht statthaft seien.

Konsequenz: Wettbewerber können gegen Rx-Boni bis zu einem Euro nicht mehr vorgehen, die Apothekenaufsichtsbehörden der Bundesländer oder die Apothekerkammern -berufsrechtlich - aber schon.

Das tun sie unterschiedlich konsequent und mit mehr oder weniger Erfolg. So haben Gerichte teilweise die Kammern in die Schranken gewiesen und die Geringwertigkeitsschwelle durchgewunken. Andernorts mussten Apotheker den Kürzeren ziehen.

Die easy-Systemzentrale erklärte die Verfassungsbeschwerde ihres Kooperationspartners "mit allen Kräften unterstützen" zu wollen.

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