Mit dem BSG-Urteil zum Mischpreis sind die bedrohlichen Alternativen vom Tisch: Durch die Flexibilität der Schiedsstelle bei der Bildung des Erstattungsbetrages können Verordnungsausschlüsse vermieden werden — und ein Opt-out des Herstellers.
Jeder fünfte Bundesbürger hat 2016 gleichzeitig fünf oder mehr Arzneimittel eingenommen. Das Bild, das die Barmer im Arzneimittelreport 2018 zeichnet, macht deutlich, wie drängend das Thema Arzneitherapiesicherheit ist.
Urteil im Prozess um den Zyto-Skandal: Das Landgericht sieht es als erwiesen an, dass ein Apotheker aus Bottrop Krebsmedikamente verdünnt, aber voll abgerechnet hat. Die Richter verhängen eine Gefängnisstrafe - und ein lebenslanges Berufsverbot.
Ärzte, Arzneimittelhersteller und Schiedsstelle haben das BSG-Urteil zur Zulässigkeit von Mischpreisen erleichtert aufgenommen ? die GKV reagiert verhalten.
Viele Fälle von Polypharmazie entstehen nicht, weil Ärzte nicht evidenzbasiert handeln, sondern gerade weil sie sich an Leitlinien halten, moniert eine Expertin. Hier gibt es Nachbesserungsbedarf.
Das Bundessozialgericht hat geurteilt: Mischpreise bei Arzneimitteln sind nicht unwirtschaftlich. Es bestätigt zudem den weiten Spielraum der Schiedsstelle.
Mit dem vom Innovationsfonds geförderten Projekt AdAM ist es möglich, bei Mehrfachverordnungen von Arzneien systematisch Interaktionen und Nebenwirkungen zu erkennen. 650 Hausärzte in Westfalen-Lippe machen bereits mit.